Werbeanlagen
Für Werbeanlagen hat der Gesetzgeber in der BauO NRW eine eigene Vorschrift geschaffen. Diese findet sich unter § 10 BauO NRW. Grundsätzlich werden an Anlagen der Außenwerbung Anforderungen gestellt. Dies auch unabhängig davon, ob die Werbeanlagen genehmigungsbedürftig oder genehmigungsfrei (Verfahrensfreiheit) sind.
Die verfahrensfreien Werbeanlagen sind im § 62 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW aufgelistet. Alle übrigen Werbeanlagen bedürfen der Baugenehmigung.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfreiheit nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, entbindet (§ 60 Abs. 2 BauO NRW). Die Bauherrschaft trägt in diesem Falle die Verantwortung. Da dieser Verantwortungsbereich groß ist, wird empfohlen, sich vor Errichtung einer Werbeanlage beim Bauordnungsamt entsprechend zu informieren. Die technischen Sachbearbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sofern ein persönlicher Termin gewünscht ist, wird um vorherige Terminabsprache gebeten.
Kosten
- Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen
Links
- Satzung für Werbeanlagen im Bereich der Innenstadt der Stadt Dorsten (WeAS) vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 20.12.2001
- Bauordnung NRW
Alle Formulare zu Bauanträgen und Anlagen finden Sie im Serviceportal.
Kontakte
Teamleitung technische Abteilung
(Baugenehmigungsverfahren pp.)
Nicole Kruse
02362 66-5150
n.kruse@dorsten.de
Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Albert Brinkmann
02362 66-5191
02362 66-5763
a.brinkmann@dorsten.de
Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Klemens Gilles
02362 66-5152
02362 66-5763
k.gilles@dorsten.de
Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Franziska Heymanns
02362 66-5171
02362 66-5763
f.heymanns@dorsten.de
Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Ebru Tekin
02362 66-5151
02362 66-5763
e.tekin@dorsten.de
Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Annika Speker
02362 66-5193
02362 66-5763
a.speker@dorsten.de
Sachbearbeiterin Sonderbauten
Andrea Vogel
02362 66-5170
02362 66-5763
a.vogel@dorsten.de