Einbürgerung & Staatsangehörigkeit

 

Als Einbürgerungsbehörde sind wir für Sie rund um die Themen Erwerb und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit da. Wir tragen aktiv zur Integration bei und werden Sie bei Ihren Anliegen kompetent und umfassend beraten.

Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage, möchten wir Sie bitten, Ihre Anfragen mit Angaben zu Namen, Vornamen, Geburtsdatum und aktueller Anschrift, per E-Mail an einbuergerungen@dorsten.de zu richten. Sie erhalten dann durch uns weitere Informationen und das Angebot zu einem persönlichen Beratungstermin.

Wir sind selbstverständlich bemüht, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Es ist aktuell jedoch mit langen Wartezeiten zu rechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Aktuelle Hinweise:

  • Die Einbürgerungsbehörde bietet jeden Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine telefonische Sprechstunde für dringende Angelegenheiten an. Im Übrigen ist die Einbürgerungsbehörde aktuell nur per E-Mail an einbuergerungen@dorsten.de zu erreichen. Aufgrund der hohen Anzahl an Antragseingängen ist eine persönliche und telefonische Erreichbarkeit nicht gegeben.
     
  • Den Medien ist zu entnehmen, dass eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts geplant ist. Die Einbürgerung soll erleichtert werden durch verkürzte Fristen und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Wir möchten Sie dringend bitten, von Anfragen hierzu derzeit abzusehen, da der konkrete Inhalt des Änderungsgesetzes noch nicht bekannt ist. Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald uns nähere Informationen vorliegen.


Dienstleistungen & Informationen

Einbürgerung

Sie haben (noch) keine deutsche Staatsbürgerschaft, einen gesicherten Aufenthalt im deutschen Bundesgebiet und halten sich seit mehreren Jahren rechtmäßig im Inland auf? Dann können Sie die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beantragen.

Je nach Herkunftsstaat und Aufenthaltsdauer wird die Einbürgerung (Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft) von Ausländern unterschiedlich geregelt. Da das Staatsangehörigkeitsrecht wegen einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen sehr kompliziert und komplex ist, können hier nicht alle möglichen Fallkonstellationen dargestellt werden. 

Für einen ersten Überblick stellen wir Ihnen gerne folgende hilfreiche Links zur Verfügung:

 

Die Voraussetzungen im Einzelfall können Sie bei uns erfragen. Die Kontaktinformationen sind unten aufgeführt.

Für einen Antrag auf Einbürgerung benötigen Sie grundsätzlich:

  • eine geklärte Identität und aktuell gültige Ausweisdokumente
  • einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet (Aufenthaltserlaubnis etc.)
  • ein Beratungsgespräch in der Einbürgerungsbehörde

Für die Einbürgerung entstehen Kosten in Höhe von 255,00 €, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 €. Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen können.

  • Das Antragsformular finden Sie hier

Staatsangehörigkeit

Sollten Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und Sie (z.B. zur Vorlage bei einer Behörde) einen Nachweis vorlegen müssen, können Sie die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei uns beantragen. Bitte beachten Sie, dass häufig hiervon abgesehen werden kann, wenn sie bereits im Besitz von deutschen Personenstandsdokumenten sind.

Wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie von uns einen Staatsangehörigkeitsausweis.

Wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, erhalten Sie von uns eine Negativbescheinigung (s.u.).

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt und kostet 51,00 €. Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen weitere Kosten entstehen können.

  • Das Antragsformular finden Sie hier

Negativbescheinigung

Sofern Sie einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie kein/e deutsche/r Staatsangehörige/r sind, können Sie eine so genannte Negativbescheinigung beantragen.

Es kommt immer wieder vor, dass Personen gegenüber ausländischen Behörden nachweisen müssen, dass sie z. B. während ihres langjährigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.

Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Heimatstaat eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht zulässt oder ein Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nach sich ziehen würde.

Die Gebühr für eine Negativbescheinigung beträgt EUR 25,00 und kann bar oder mit EC-Karte im Bürgerbüro bezahlt werden.

Für die Beantragung ist die Vorlage Ihres gültigen Nationalpasses sowie gültigen Aufenthaltstitels und der Quittung über die gezahlte Gebühr erforderlich.

  • Das Antragsformular finden Sie hier

Kontakte

KONTAKT

Ordnungs- und Rechtsamt

Einbürgerungsbehörde

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

02362 66-3812
einbuergerungen@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr