Amtsvormundschaften

 

Die Verantwortung für die persönliche und rechtliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen obliegt üblicherweise den Eltern oder bei alleinerziehenden Personen ggf. einem alleine sorgeberechtigten Elternteil. Für den Fall, dass Eltern jedoch nicht in der Lage sind, das Sorgerecht zum Wohle ihres Kindes auszuüben und ihnen das Sorgerecht durch Gerichtsbeschluss ganz oder teilweise entzogen wird, wird vom Familiengericht ein Vormund bestellt, der die Interessen des Kindes oder Jugendlichen wahrnimmt. Wird das Jugendamt zum Vormund bestellt, spricht man von einer Amtsvormundschaft.

Ist die Mutter eines Kindes selbst noch minderjährig, wird das Amt für Familie und Jugend von Gesetzes wegen bei Geburt des Kindes ohne weitere Entscheidung des Familiengerichtes Amtsvormund für das Kind.
 

Aufgaben des Vormundes

Ein vom Gericht bestellter Vormund oder im Falle minderjähriger Eltern ein gesetzlicher Amtsvormund übernehmen anstelle der Eltern oder eines Elternteils die gesetzliche Vertretung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sorgen in allen wichtigen Lebensbereichen dafür, dass die Interessen und das Wohl des Kindes bestmöglichst gefördert werden. Ein Amtsvormund des Amtes für Familie und Jugend hat grundsätzlich die gleichen Aufgaben wie ein durch das Familiengericht bestellter Einzelvormund und ist ausschließlich dem Wohl des Kindes verpflichtet.

Insbesondere obliegen einem Vormund folgende Aufgaben:

  • die Sorge für die Gesundheit der Minderjährigen.
  • die Pflege eines regelmäßig persönlichen Kontakts mit den Minderjährigen.
  • die Entscheidung über den Lebensort (Aufenthaltsbestimmungsrecht) des Minderjährigen/der Minderjährigen sowie die Auswahl von Kindergarten, Schule oder Ausbildungsstätte.
  • die gemeinsame Vereinbarung und Festlegung der Erziehungsziele mit den Minderjährigen und deren Bezugspersonen und Beaufsichtigung und Begleitung der Umsetzung der Vereinbarungen.
  • die Auswahl und Beantragung der notwendigen erzieherischen Hilfen
  • die Geltendmachung von Sozialleistungen.
  • die Verwaltung des Vermögens von Kindern und Jugendlichen, die unter Vormundschaft / Pflegschaft stehen und ggf. auch Regelung von Erbschaftsangelegenheiten,
  • die Vertretung in gerichtlichen Verfahren sowie Sicherstellung angemessener Anhörung und Beteiligung,
  • die Begleitung und Unterstützung minderjähriger Mütter als gesetzlicher Amtsvormund ihrer Kinder in Fragen der Erziehung und Versorgung der Kinder sowie bei der Regelung behördlicher Angelegenheiten.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen einer Amtsvormundschaft arbeiten die Fachkräfte des Amtes für Familie und Jugend eng mit den betroffenen Minderjährigen, deren Eltern, Bezugspädagoginnen und -pädagogen in den Einrichtungen, Pflegeeltern, aber auch mit Gerichten, Vereinen, Schulen, sozialen Dienste und andere Institutionen und Personen, die mit den Minderjährigen in Kontakt stehen, kooperativ und vertrauensvoll zusammen.

Gesetzliche Amtsvormundschaften

Während ein Vormund grundsätzlich vom Familiengericht bestellt wird, tritt die Amtsvormundschaft von Gesetzes wegen mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen Mutter ein.

Das Amt für Familie und Jugend wird aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit Minderjähriger kraft Gesetzes Vormund für das Kinder der minderjährigen Mutter.

Der minderjährigen Mutter steht hierbei neben dem Amtsvormund die Personensorge für das Kind zu. Sie ist jedoch nicht zur rechtlichen Vertretung des Kindes berechtigt.

Bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Amtsvormund und minderjähriger Mutter hinsichtlich der Ausübung der tatsächlichen Personensorge geht die Meinung der Mutter vor.

Die Amtsvormundschaft des Amtes für Familie und Jugend erlischt mit der Volljährigkeit der Mutter.

Die Eltern einer minderjährigen Mutter verfügen weiterhin über das Sorgerecht für ihre Tochter, aber nicht für das Enkelkind.

Ehrenamtliche Vormundschaften

Ehrenamtliche Vormünder:innen  gesucht!
Stark machen für Kinder und Jugendliche!

Der Sozialdienst katholischer Frauen im Ostvest e.V. (SkF im Ostvest e.V.) sucht im Auftrag des Jugendamtes Dorsten engagierte Bürger:innen, die eine Vormundschaft für einen jungen Menschen übernehmen möchten.

Wenn Kinder ohne Eltern aufwachsen, Eltern das Sorgerecht entzogen wird, oder wenn Minderjährige aus anderen Ländern allein nach Deutschland kommen, dann benötigen sie gesetzliche Vertreter:innen, Vormünder:innen, die ihre Interessen vertreten.

Diese werden vom Familiengericht bestellt, übernehmen die volle rechtliche Vertretung für die jungen Menschen und sind ihre persönlichen Ansprechpersonen. Sie beraten und begleiten in vielen Fragen und treffen als sorgeberechtigte Personen im Interesse der Minderjährigen Entscheidungen, zum Beispiel bei Fragen zur Unterbringung, ärztlichen Versorgung, Schule oder zur beruflichen Integration. Hierbei arbeiten Vormünder:innen mit verschiedenen Institutionen wie Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, dem Jugendamt und anderen Ämtern zusammen und stimmen sich in ihrem Engagement ab. Es ist auch möglich, nur einzelne Aufgaben für einen jungen Menschen zu übernehmen.

Neben anderen Formen der Vormundschaft – Amtsvormundschaft des Jugendamtes, Vereinsvormundschaft oder Berufsvormundschaft – ist die ehrenamtliche Vormundschaft oft die beste Variante für Minderjährige. Ehrenamtliche Vormünder:innen können den jungen Menschen Kontakt- und Begleitungsmöglichkeiten anbieten, die in den anderen Formen der Vormundschaft aus zeitlichen Gründen schlicht nicht realisierbar sind. Überdies können sie auch über die Beendigung der Vormundschaft hinaus eine vertraute und verlässliche Ansprechperson für die jungen Volljährigen bleiben. Mit ihrem Einsatz ermöglichen ehrenamtliche Vormünder:innen Kindern und Jugendlichen so eine bestmögliche Chance auf eine positive Entwicklung und Zukunft.

Eine Erneuerung des Vormundschaftsgesetzes, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, will geeigneten ehrenamtlichen Vormünder:innen daher Priorität geben vor Menschen, die Vormundschaften beruflich übernehmen.

Das Jugendamt der Stadt Dorsten hat den SkF im Ostvest e.V. mit der Aufgabe betraut, Menschen zu gewinnen, die die Herausforderung dieses anspruchsvollen Ehrenamtes annehmen wollen und sie in ihrem Engagement durch ein Angebot an Schulung und Beratung zu unterstützen und zu begleiten.

Der SkF im Ostvest e.V. wird am Montag, 13. Mai 2024, um 18 Uhr im Treffpunkt Altstadt eine Informationsveranstaltung durchführen, um vormundschaftliche Aufgaben und Eignungskriterien für ehrenamtliche Vormünder:innen vorzustellen sowie insgesamt das zu erwartende Prozedere – von der Interessenbekundung über die Bestellung bis zur Begleitung durch den SkF im Ostvest e.V. – zu umreißen. Für die Planung wird um Anmeldung bei Anna Muth-Felchner gebeten unter der Rufnummer 02364 / 94603-13 oder per E-Mail an ehrenamtliche@skf-ostvest.

Engagierte Bürger:innen die sich vorstellen können, eine ehrenamtliche Vormundschaft zu übernehmen oder Fragen hierzu haben, können sich bereits jetzt beim SkF im Ostvest e.V. melden und sich individuell informieren und beraten lassen.

Kontakt:
Sozialdienst katholischer Frauen im Ostvest e.V.
Nonnenrott 3
45711 Datteln

Ansprechpartnerinnen ehrenamtliche Vormundschaften:
Merima Hedzic
Anna Muth-Felchner

Telefon: 02364 94603-13
              0176 80719102

E-Mail: ehrenamtliche@skf-ostvest.de

Ergänzungspflegschaft

Wird den Eltern nur ein Teil der elterlichen Verantwortung / elterlichen Sorge entzogen, dann spricht man von einer Ergänzungspflegschaft.

Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, vor allem

  • die Personensorge,
  • die Vermögenssorge,
  • die Gesundheitsfürsorge,
  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht und weitere für die Entwicklung des minderjährigen Kindes oder Jugendlichen relevante Entscheidung

Die Mitarbeiterinnen der Vormundschaft und Pflegschaft stehen Ihnen gerne beratend und informierend zur Verfügung.

Kontakte

Abteilungsleitung
Herr Stalherm
02362 66-4564
t.stalherm@dorsten.de

Frau Cretu                                
02362 66-4599            
m.cretu@dorsten.de

Frau Steinigeweg                       
02362 66-4590            
a.steinigeweg@dorsten.de

Frau Wenke                              
02362 66-4594            
r.wenke@dorsten.de
 

KONTAKT

Amt für Familie und Jugend
Pfleg- und Vormundschaften 

Bismarckstraße 5
46284 Dorsten

51-Vormundschaften@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr