Unterhaltsvorschusskasse
Ein Unterhaltsvorschuss wird Kindern gewährt, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder nur unzureichend Unterhalt erhalten.
Der Unterhaltsvorschuss bietet Hilfe in einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation.
Bei Fragen nehmen Sie bitte per E-Mail (unterhaltsvorschuss@dorsten.de) oder telefonisch mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt auf. Die Zuständigkeiten richten sich immer nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Kindes.
Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen Sie direkt online unter
Links
Kontakte
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben A - J
Frau Kittel
02362 66-4592
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben K – Md
Frau Kettmann
02362 66-4595
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben Me – Re
Frau Benning
02362 66-4598
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben Rf – Z
Frau Klingler
02362 66-4597
Heranziehung von offener Forderungen nach dem UVG Buchstaben A – Z sowie Heranziehungen zum Unterhalt nach dem SGB XII und AsylbLG Buchstaben A – Z
Herr Dohr
02362 66-4586
