Unterhaltsvorschusskasse
Ein Unterhaltsvorschuss wird Kindern gewährt, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder nur unzureichend Unterhalt erhalten.
Der Unterhaltsvorschuss bietet Hilfe in einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation.
Bei Fragen nehmen Sie bitte per E-Mail (unterhaltsvorschuss@dorsten.de) oder telefonisch Kontakt mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter auf. Die Zuständigkeiten richten sich immer nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Kindes.
Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen Sie direkt online unter
Links
Kontakte
Bewilligung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben A bis He
Herr Danieluk
02362 66-4592
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben Hf bis Le
Frau Kettmann
02362 66-4595
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben Lf - Pa
Frau Benning
02362 66-4598
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben Pb – Z
Frau Klingler
02362 66-4597
Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben A - He, Heranziehung von offenen Forderungen nach dem UVG Buchstaben A – Z sowie Heranziehungen zum Unterhalt nach dem SGB XII und AsylbLG Buchstaben A – Z; Teamguide
Herr Dohr
02362 66-4586
