Unterhaltsvorschusskasse
Ein Unterhaltsvorschuss wird Kindern gewährt, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder nur unzureichend Unterhalt erhalten.
Der Unterhaltsvorschuss bietet Hilfe in einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation.
Bitte nehmen Sie zur Antragstellung per E-Mail (unterhaltsvorschuss@dorsten.de) oder telefonisch mit den/die für Sie zuständigen Sachbearbeiter_in Kontakt auf, damit Ihnen die Antragsunterlagen per Post zugeschickt werden können. Die Zuständigkeiten richten Sie immer nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Kindes.
Alle Formulare finden Sie im Serviceportal.
Links
Kontakte
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben A - G
Frau Kittel
02362 66-4592
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben H - Kn
Frau Kettmann
02362 66-4598
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben Ko - O
Frau Huld
02362 66-4595
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben P – Z
Herr Zwick
02362 66-4597
Heranziehung offener Forderungen Buchstaben A – Z sowie Heranziehungen zum Unterhalt nach dem SGB XII und AsylbLG Buchstaben A – Z
Herr Dohr
02362 66-4586