Unterhaltsvorschusskasse
Ein Unterhaltsvorschuss wird Kindern gewährt, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder nur unzureichend Unterhalt erhalten.
Der Unterhaltsvorschuss bietet Hilfe in einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation.
Bitte nehmen Sie zur Antragstellung per E-Mail (unterhaltsvorschuss@dorsten.de) oder telefonisch mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt auf, damit Ihnen die Antragsunterlagen per Post zugeschickt werden können. Die Zuständigkeiten richten sich immer nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Kindes.
Oder stellen Sie Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss direkt online unter https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/
Links
Kontakte
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben A - J
Frau Kittel
02362 66-4592
Bewilligung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben K – N
Frau Klapheck
02362 66-4595
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben O – Z
Frau Klingler
02362 66-4597
Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben K – N, offener Forderungen Buchstaben A – Z sowie Heranziehungen zum Unterhalt nach dem SGB XII und AsylbLG Buchstaben A – Z
Herr Dohr
02362 66-4586