Unterhaltsvorschusskasse
Ein Unterhaltsvorschuss wird Kindern gewährt, die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen oder nur unzureichend Unterhalt erhalten.
Der Unterhaltsvorschuss bietet Hilfe in einer schwierigen Lebens- und Erziehungssituation.
Bei Fragen nehmen Sie bitte per E-Mail (unterhaltsvorschuss@dorsten.de) oder telefonisch mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin Kontakt auf. Die Zuständigkeiten richten sich immer nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamen des Kindes.
Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen Sie direkt online unter
Links
Kontakte
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben A bis D (nur Bewilligung) und Rf – Z
Frau Klingler
02362 66-4597
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben E bis G (nur Bewilligung) und Me bis Re
Frau Benning
02362 66-4598
Bewilligung und Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben H bis J (nur Bewilligung) und K bis Md
Frau Kettmann
02362 66-4595
Heranziehung von Leistungen nach dem UVG der Buchstaben A - J, Heranziehung von offenen Forderungen nach dem UVG Buchstaben A – Z sowie Heranziehungen zum Unterhalt nach dem SGB XII und AsylbLG Buchstaben A – Z
Herr Dohr
02362 66-4586
