Hürfeld-Halde 

Ende der 1970er bzw.Anfang der 1980er Jahre wurden im Ruhrgebiet die Haldenkapazitäten knapp, um Bergematerial – taubes Gestein, das bei der Steinkohleförderung anfällt – oberirdisch abzulagern. Um insbesondere die rund 4000 Arbeitsplätze auf der Dorstener Zeche Fürst Leopold zu sichern, wurde die damals bereits umstrittene Halde Hürfeld zwischen den Stadtteilen Feldmark und Altendorf-Ulfkotte errichtet.

Nach erster Planung sollten auf einer Fläche von 105 Hektar 50 Millionen Tonnen Berge abgelagert werden. Um die Folgenutzung abzusichern, schloss die Stadt 1982 dazu mit der Ruhrkohle AG den ersten von drei privatrechtlichen „Haldenverträgen“.

1988 begann die Schüttung. Für den Transport der Berge (bis zu 800 Lkw-Ladungen täglich) wurde die Hervester Umgehung L608n gebaut. In Details wurde die Nutzung der Hürfeld-Halde in zwei weiteren Verträgen angepasst. Zuletzt wurde der Haldenvertrag 1997 mit einer Erhöhung des Schüttvolumens um weitere 9 Millionen Tonnen und letztmals 2015 mit der Verlängerung der Schüttdauer bis 2018 verlängert.

Die wesentlichen Regelungen aus diesen Verträgen besagen, dass die RAG verpflichtet ist, die Halde endzugestalten und für Natur- und Freizeitnutzung freizugeben sowie die Fläche nach Abschluss der Rekultivierung  der Stadt Dorsten zum Kauf anzubieten.

Durch das vorzeitige Ende der Steinkohleförderung blieb die Halde letztlich unvollendet. Politik und Verwaltung der Stadt Dorsten haben danach wiederholt die im Haldenvertrag zugesicherte Endgestaltung der Halde eingefordert.

Im ab 2018 erstmals vom Regionalverband Ruhrgebiet RVR aufgestellten Regionalplan Ruhrgebiet wurden bereits im ersten Entwurf Halden als potentielle künftige Standorte für Deponien dargestellt, darunter auch die Halde Hürfeld. Die Stadt Dorsten hat dieser Darstellung in allen drei Beteiligungsrunden widersprochen. Trotzdem wurde der Regionalplan Ende 2023 mit diesen Festsetzungen beschlossen.

Der Rat der Stadt Dorsten hat – einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen folgend – im Juni 2018 die Deponie-Planung einstimmig abgelehnt.

Dessen ungeachtet hat die AGR – eine 100 %-Tochter des RVR, der zugleich Regionalplanungsbehörde ist – unter dem Vorbehalt der Umsetzbarkeit zwischenzeitlich die Halde von der Ruhrkohle AG RAG erworben und ein Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer Deponie der Schadstoffklassen DK I und DK III auf der Halde Hürfeld beantragt. Die Projekt-Internetseite dazu wurde im September 2024 online gestellt (Projektseite der Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet AGR zur „Deponie Hürfeld“ https://www.deponie.ruhr/dh/).

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Dorsten hat danach mit Beschluss vom 20.11.2024 die Verwaltung einstimmig beauftragt, Klage gegen die RAG auf Erfüllung der Pflichten aus den Haldenverträgen vorzubereiten.

Bürgermeister Tobias Stockhoff sagte in der Sitzung: „Die RAG stiehlt sich aus der Verantwortung, die sie mit den Haldenverträgen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Dorsten eingegangen ist. Die Menschen in Dorsten und insbesondere die Bürgerinnen und Bürger in Altendorf-Ulfkotte und in der Feldmark haben über Jahrzehnte die Auswirkungen des Bergbaus ertragen, haben sich dabei auf die Ehrbarkeit der RAG-Zusagen verlassen. Gemeinsam mit ihnen sind Politik und Verwaltung in Dorsten der klaren Auffassung, dass man so nicht mit Vereinbarungen umgeht, sondern sich ganz klar an Verträge halten muss. Das ist schließlich ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung.“

Vor Einreichung der Klage ist gemäß der Haldenverträge ein Mediationsgespräch mit allen Beteiligten beim Landrat des Kreises Recklinghausen zu führen. Dieses ist (Stand 06/2025) noch nicht terminiert.

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Weitere Links 

Dokumente aus den städtischen Gremien im Rats- und Bürgerinformationssystem 

Recherchen zu städtischen Dokumenten zur Hürfeld-Halde sind möglich im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Dorsten:

Ausgewählte Berichts- und Beschlussvorlagen der Stadt Dorsten zur Hürfeld-Halde

Umwelt- und Planungsausschuss 18.02.2025

TOP 6 Beschlussvorlage 025 / 25

Umwelt- und Planungsausschuss 10.12.2024

TOP 7 Berichtsvorlage 364 / 24

Umwelt- und Planungsausschuss 05.11.2024

TOP 13 Antrag der CDU-Fraktion

Haupt- und Finanzausschuss 30.10.2024

TOP 4 Mündliche Bekanntgabe (Protokoll)

Haupt- und Finanzausschuss 09.10.2024

TOP 7a Antrag der CDU-Fraktion

Umwelt- und Planungsausschuss 19.01.2021

TOP 5 Berichtsvorlage 002/21

Rat der Stadt Dorsten 13.06.2018

TOP 13a Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen im Rat der Stadt Dorsten

Umwelt- und Planungsausschuss 19.12.2017

TOP 3 Vortrag zum Sachstand

Zeitungsartikel 

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