Genehmigungsfreistellung

 

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes gibt es die Möglichkeit anstelle des einfaches Genehmigungsverfahren Bauvorlagen in dem Verfahren der Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW einzureichen. Nach dieser Vorschrift bedürfen bestimmte Bauvorhaben (z.B. Errichtung Wohngebäude GK 1 bis 4, Nebengebäude) keiner Baugenehmigung, wenn

  • sie keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB oder keiner Abweichung nach § 69 BauO NRW bedürfen,
  • die Erschließung im Sinne des BauGB gesichert ist und
  • die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Hierzu sind vor Durchführung des Bauvorhabens entsprechende Bauvorlagen beim Bauordnungsamt einzureichen, welche im Anschluss durch das Bauordnungsamt gesichtet werden. Mit der Ausführung des Bauvorhabens darf einen Monat nach Eingang der erforderlichen Unterlagen begonnen werden. Sofern das Bauordnungsamt vor Ablauf dieser Frist mitteilt, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf ebenfalls begonnen werden.

Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die technischen Sachbearbeiter des Bauordnungsamtes gerne zur Verfügung. Sofern Sie einen persönlichen Termin wünschen, wird um vorherige Terminabsprache gebeten.


Kosten

  • Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen


Links


Das Formular zur Genehmigungsfreistellung und Anlagen finden Sie im Serviceportal
 

Kontakte

Teamleitung technische Abteilung
(Baugenehmigungsverfahren pp.)
Nicole Kruse
02362 66-5150
n.kruse@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen 
(Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Albert Brinkmann
02362 66-5191
02362 66-5763
a.brinkmann@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen 
(Wulfen, Deuten, Rhade, Lembeck)
Klemens Gilles
02362 66-5152
02362 66-5763
k.gilles@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen 
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Franziska Heymanns
02362 66-5171
02362 66-5763
f.heymanns@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen 
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Ebru Tekin
02362 66-5151
02362 66-5763
e.tekin@dorsten.de

Bauberatung, Baugenehmigung, Bauvorbescheid zu baulichen Anlagen 
(Altstadt, Altendorf-Ulfkotte, Hardt, Hervest, Holsterhausen, Feldmark, Östrich)
Annika Speker
02362 66-5193
02362 66-5763
a.speker@dorsten.de

KONTAKT

Bauordnungsamt
Verwaltungsabteilung
Technische Abteilung

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

02362 66-5100
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitaggeschlossen


Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung