Abgeschlossenheitsbescheinigung

 

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist erforderlich, wenn ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohneinheiten bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll.

Weiterführende Informationen zur Bildung von Wohnungs- und Teileigentum erhalten Sie auch bei dem für das Gebiet der Stadt Dorsten zuständigen Grundbuchamt des Amtsgericht Dorsten sowie der zuständigen Sachbearbeiterin des Bauordnungsamtes der Stadt Dorsten.

 
Kosten

  • Ausfertigung Aufteilungsplan
  • erste Ausfertigung 100,00 €
  • jede weitere Ausfertigung 30,00 €
  • Erteilung einer Bescheinigung je Sondereigentumsanteil 50,00 € bis 150,00 €
  • Erteilung einer Bescheinigung je Garagenplatz 20,00 €
  • Erteilung einer Bescheinigung je Mehrausfertigung 30,00 €

 
Unterlagen

In zweifacher Ausfertigung

  • formloser Antrag oder Formvordruck lt. Serviceportal  
  • aktueller Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
  • aktueller Lageplan oder Abzeichnung der Flurkarte
  • Bestandszeichnungen des Gebäudes im Maßstab 1 : 100 oder Bauzeichnungen bei zu errichtenden Gebäuden

Den Vordruck für den Antrag finden Sie im Serviceportal.

KONTAKT

Bauordnungsamt
Verwaltungsabteilung

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

Gabriele Slominski
02362 66-5113
02362 66-5763
bauaufsicht@dorsten.de  
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitaggeschlossen


Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung