FAQ Kommunale Wärme- und Energieplanung
WAS IST DIE KOMMUNALE WÄRME- UND ENERGIEPLANUNG UND WOZU DIENT SIE?
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess für die Wärme- und Energieversorgung einer Kommune. Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie die Versorgung langfristig klimaneutral, zuverlässig und kosteneffizient gestaltet werden kann. Während die gesetzlich vorgeschriebene kommunale Wärmeplanung den Fokus vor allem auf die Wärmeversorgung legt, wird im Rahmen dieses Projekts zusätzlich die Energieplanung einbezogen. In diesem integralen Ansatz werden daher alle energierelevanten Daten, Potenziale sowie Infrastrukturen im Detail berücksichtigt, inkl. der Bereiche Strom und Gas und deren Rollen in der Zukunft sowie Wechselwirkungen mit dem Wärmebereich bewertet.
WARUM WIRD EINE KOMMUNALE WÄRME- UND ENERGIEPLANUNG ERSTELLT?
Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Ein großer Teil des Energieverbrauchs entfällt auf die Wärmeversorgung von Gebäuden, Gewerbe und Industrie. Deshalb ist eine klimaneutrale Wärmeversorgung ein zentraler Baustein der Energiewende. Die rechtliche Grundlage für die Kommunale Wärmeplanung ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gesetz zur Einführung einer kommunalen Wärmeplanung in NRW (auch Landeswärmeplanungsgesetz – LWPG genannt). Diese verpflichten die Stadt Dorsten spätestens bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzulegen.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN WÄRMEPLANUNG UND ENERGIEPLANUNG?
Die kommunale Wärmeplanung betrachtet vor allem, wie Gebäude und Quartiere künftig klimaneutral mit Wärme versorgt werden können. Dazu gehören Maßnahmen, beispielsweise der Ausbau von Wärmenetzen, Wärmepumpen, erneuerbaren Wärmequellen, Erschließung von Abwärme oder Umsetzung von Gebäudesanierungen. Die ergänzende Energieplanung erweitert diesen Blick. Sie betrachtet zusätzlich, welche Auswirkungen die zukünftige Wärmeversorgung auf Strom- und Gasnetze hat, welche Rolle erneuerbare Stromerzeugung spielt und wie Energieinfrastrukturen künftig zusammengedacht werden müssen.
WARUM IST DIE GEMEINSAME BETRACHTUNG VON WÄRME, STROM UND GAS WICHTIG?
Die Energieversorgung der Zukunft wird stärker vernetzt sein als bisher. Wärme wird zunehmend durch Strom bereitgestellt, zum Beispiel über Wärmepumpen. Gleichzeitig verändern sich die Rollen von Gasnetzen, erneuerbaren Energien und Speichern. Eine reine Betrachtung der Wärmeversorgung greift daher zu kurz. Durch die integrierte Wärme- und Energieplanung können Wechselwirkungen frühzeitig erkannt, Infrastrukturentscheidungen besser vorbereitet und Synergien genutzt werden.
AUS WELCHEN SCHRITTEN BESTEHT DIE ERSTELLUNG EINES KOMMUNALEN WÄRMEPLANS?
Die Kommunale Wärmeplanung besteht aus mehreren aufeinanderfolgenden Schritten:
01.
Bestandsanalyse: Im Rahmen der Bestandsanalyse wird der Status Quo erfasst. Dazu zählt die Erhebung der heutigen Wärme- und Energieversorgung, der Treibhausgasemissionen, des Baubestands und bestehende Strom- und Gasinfrastruktur.
02.
Potenzialanalyse: In der Potenzialanalyse werden mögliche Energieeinsparungen und potenzielle erneuerbare Quellen auf lokaler Ebene ermittelt.
03.
Zielszenario: Für die Entwicklung eines Zielszenarios werden die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage verwendet. Mithilfe dieser wird ein mögliches Zielbild für eine klimaneutrale Wärme- und Energieversorgung entwickelt. Dabei wird auch betrachtet, welche zusätzlichen Anforderungen an Stromnetze, Gasnetze und andere Energieinfrastrukturen entstehen können.
04.
Umsetzungsstrategie: Im Rahmen der Umsetzungsstrategie werden konkrete Maßnahmen entwickelt sowie priorisiert, um das identifizierte Zielbild schrittweise erreichen zu können.
WIE BETRIFFT MICH ALS HAUSBESITZER DIE KOMMUNALE WÄRME- UND ENERGIEPLANUNG?
Für Bürgerinnen und Bürger soll die Planung mehr Orientierung schaffen. Sie kann Hinweise geben, welche Versorgungsoptionen in einzelnen Stadtgebieten langfristig wahrscheinlich sind — etwa ein Wärmenetz, dezentrale Wärmepumpenlösungen oder andere klimafreundliche Alternativen. Damit kann die Planung helfen, zukünftige Investitionsentscheidungen besser einzuordnen, zum Beispiel beim Heizungstausch, bei Sanierungen, bei Photovoltaikanlagen oder bei der Nutzung von Speicherlösungen.
WAS BEDEUTET DIE PLANUNG FÜR UNTERNEHMEN UND GEWERBE?
Unternehmen können sowohl als Energieverbraucher als auch als potenzielle Energieerzeuger oder Abwärmelieferanten eine wichtige Rolle spielen. Im Rahmen der Planung werden Wärmebedarfe, Abwärmepotenziale, Eigenstromerzeugung, Elektrifizierungsmöglichkeiten und Anforderungen an die Energieinfrastruktur betrachtet. Dadurch können mögliche Synergien sichtbar werden, etwa die Nutzung industrieller Abwärme für Wärmenetze oder die gemeinsame Entwicklung von Quartierslösungen.
GIBT ES FÜR MICH ALS BÜRGER FRISTEN UND PFLICHTEN?
Das Wärmeplanungsgesetz sieht keine Fristen und Pflichten für die Bürger und Bürgerinnen vor. Nach § 23 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) haben die Ergebnisse der Wärmeplanung keine rechtliche Verbindlichkeit. Ein Anspruch auf eine in der Wärmeplanung dargelegte Versorgung besteht nicht.
IST DER WÄRME- UND ENERGIEPLAN VERBINDLICH?
Der Wärme- und Energieplan ist zunächst ein strategisches Instrument. Er zeigt mögliche Entwicklungspfade und Maßnahmen auf, ist aber nicht automatisch mit einer direkten Verpflichtung für einzelne Bürgerinnen und Bürger verbunden. Er dient als Grundlage für weitere kommunale Entscheidungen, Investitionsplanungen, Infrastrukturmaßnahmen und mögliche zukünftige Projekte. Der Wärme- und Energieplan wird als informeller, strategischer Plan durch den Rat der Stadt Dorsten beschlossen.
WIE WERDEN DIE BÜRGERINNEN UND BÜRGER IN DEN PROZESS DER KOMMUNALEN WÄRME- UND ENERGIEPLANUNG EINGEBUNDEN?
Lokales Wissen ist wichtig, etwa zu bestehenden Wärmequellen, Sanierungsabsichten, Quartiersinitiativen oder konkreten Herausforderungen vor Ort. Vorschläge, Fragen und Bedenken der interessierten Öffentlichkeit werden in die Ausgestaltung des Planungsprozesses einfließen. Die Kommune wird über Beteiligungsmöglichkeiten informieren, zum Beispiel über öffentliche Veranstaltungen, Informationsformate, Online-Angebote oder Umfragen. Bürgerinnen und Bürger können sich dort über den Stand der Planung informieren, Fragen stellen und Hinweise einbringen.
WER IST FÜR DIE ERSTELLUNG DER WÄRME- UND ENERGIEPLANUNG ZUSTÄNDIG?
Für die Erstellung der Kommunalen Wärme- und Energieplanung ist im Technischen Dezernat der Stadt Dorsten die Stabsstelle Umwelt und Klima zuständig. Die Stabsstelle wird durch die Energieplanung der Wirtschafsförderung Dorsten GmbH (WinDor) unterstützt. Begleitet und unterstützt wird der Prozess von dem externen Dienstleister d-fine GmbH sowie dem Fraunhofer Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE). Darüber hinaus liefert der Austausch mit weiteren Akteuren im Stadtgebiet Erkenntnisse, die im Rahmen der Kommunalen Wärme- und Energieplanung berücksichtigt werden.
WELCHE AKTEURE SIND AN DER KOMMUNALEN WÄRME- UND ENERGIEPLANUNG BETEILIGT?
Damit die Kommunale Wärme- und Energieplanung gelingt, ist die Beteiligung von Akteuren und Akteurinnen unerlässlich. In Dorsten werden Akteure aus folgenden Bereichen eingebunden:
- Bürgerinnen und Bürger
- Gewerbe- und Industriebetriebe
- Energieversorger und Netzbetreiber
- Abwärmeproduzenten
- Große Wärmeverbraucher aus der Industrie
- Erneuerbare Energien Gemeinschaften
- Wohnbaugesellschaften
- Kommunale Liegenschaften
- Schornsteinfeger-Innung
WELCHE DATEN WERDEN FÜR DIE PLANUNG BENÖTIGT?
Für die Planung werden unter anderem Daten zu Wärmeverbräuchen, bestehenden Heizungsanlagen, Gebäudestrukturen, Energieinfrastrukturen, Strom- und Gasnetzen, Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien, Abwärmepotenzialen sowie möglichen zukünftigen Energiebedarfen benötigt. Die Daten werden stets datenschutzkonform ausgewertet. Ziel ist nicht die Bewertung einzelner Haushalte sondern die Entwicklung eines belastbaren Gesamtbildes für die Kommune und ihre Teilgebiete.
WAS PASSIERT MIT MEINEN DATEN IM RAHMEN DER KOMMUNALEN WÄRME- UND ENERGIEPLANUNG?
Um einen geeigneten Wärme- und Energieplan zu erstellen, ist eine Darstellung des Status Quo unerlässlich. Daher werden im Rahmen der Daten zu Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeverbräuchen und zu Gebäuden (z.B. Baujahr, der Gebäudetyp (Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus), die Nutzung (privat/gewerblich), und die aktuelle Energieversorgung) erhoben. Im Wärme- und Energieplan werden diese Daten aggregiert dargestellt, sodass der öffentliche Plan keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Gebäude bzw. Akteure erlaubt.
WANN LIEGEN ERGEBNISSE VOR?
Die Ergebnisse entstehen schrittweise im Verlauf des Planungsprozesses. In der Regel werden zunächst Bestands- und Potenzialanalysen erarbeitet, anschließend ein Zielszenario entwickelt und daraus eine Umsetzungsstrategie abgeleitet. Über
Zwischenergebnisse, Beteiligungsformate und den weiteren Zeitplan wird regelmäßig informiert.
Ziel ist es, den Entwurf des Wärme- und Energieplans Ende des 3. Quartal 2027 vorzulegen. Dieser Plan wird anschließend in die politische Diskussion gehen und spätestens Mittel 2028 durch den Rat beschlossen werden. Die Wärme- und Energieplan ist alle 5 Jahre zu aktualisieren, so dass aktuelle Entwicklungen regelmäßig eingearbeitet werden können.
Weitere FAQs:
Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: BMWSB Homepage - Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung - BMWSB
