Wahl zum Technischen Beigeordneten

Die Wahl eines neuen Technischen Beigeordneten wird aufgrund eines formellen Mangels wiederholt. Rat soll am 30. September 2026 erneut abstimmen.

Die Wahl zum neuen Technischen Beigeordneten der Stadt Dorsten sollte nach Feststellung der Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen aufgrund eines formellen Mangels beim Wahlvorgang wiederholt werden. Betroffen davon ist ausschließlich der Wahlvorgang selbst, nicht aber das vorhergehende Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren.

Die Feststellung der Kommunalaufsicht bezieht sich auf eine Änderung der Gemeindeordnung zum 01. November 2025. Nach dieser Änderung wird ein höheres Quorum der Ratsmitglieder erforderlich für die Durchführung einer geheimen Wahl als bisher. Eine geheime Wahl muss nach neuer Rechtslage von mindestens 1/5 der Zahl der Ratsmitglieder von 44 ohne Bürgermeister (= 9) beantragt werden. In der Ratssitzung am 15. Juli 2026 wurde der Antrag auf geheime Wahl lediglich von der AfD-Fraktion (7 Mitglieder) gestellt. Dass sich alle Fraktionen in der vorhergehenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einig waren, die Wahl zum Technischen Beigeordneten geheim durchzuführen, reicht danach vermutlich nicht aus, um die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen.

Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Durch die geheime Abstimmung wurde zwar jedem Ratsmitglied der denkbar größte Raum für eine persönliche Entscheidung gegeben. Das Ergebnis für Thorsten Huxel war unter diesen Voraussetzungen auch eindeutig und entsprach der vorherigen öffentlichen Positionierung der Fraktionen. Gleichwohl ist auch aus unserer Sicht die Feststellung der Kommunalaufsicht zu beachten. Uns ist an dieser Stelle die Rechtssicherheit sehr wichtig, da eine mögliche gerichtliche Überprüfung die Besetzung dieser wichtigen Position unnötig in die Länge ziehen würde – vergleichbar der Besetzung der Stelle des Kreisdirektors des Kreises Recklinghausen in 2023.“

Formal wird die Stadtverwaltung nun für die Ratssitzung am 30. September 2026 eine Vorlage erstellen und vorschlagen, dass zunächst der Beschluss vom 15. Juli 2026 aufgehoben und dann der Technische Beigeordnete erneut gewählt wird. Sollte darüber geheim abgestimmt werden, so müsste dies von mindestens neun Ratsmitgliedern beantragt werden. Die Geschäftsordnung des Rates, die in § 20 noch die alte Rechtslage enthält, wird in gleicher Sitzung an die neue Fassung der Gemeindeordnung angepasst.

Geprüft hat die Verwaltung, ob der formale Mangel bereits bei vorhergehenden Wahlen oder Entscheidungen aufgetreten sein könnte. Dies ist nicht der Fall: Die Besetzung der Ausschüsse und Gremien nach der Kommunalwahl im November 2025 entsprach der neuen Regelung der Gemeindeordnung.

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