Hundehaltung in Dorsten

Erfassung der Hundehaushalte konnte im ersten Durchgang nicht vollständig abgeschlossen werden – Kontrollen werden ab dem 31. August 2026 fortgesetzt 

Die im Auftrag der Stadt Dorsten durchgeführte Bestandsaufnahme zur Hundehaltung wird fortgesetzt. Das beauftragte Unternehmen Springer konnte die Erfassung im ursprünglich vorgesehenen Zeitraum bis zum 17. Juli 2026 nicht vollständig abschließen. Die Bestandsaufnahme wird deshalb vom 31. August bis voraussichtlich 30. Oktober 2026 fortgesetzt. Der Zeitraum wurde bewusst großzügig gewählt, damit die noch ausstehenden Haushalte vollständig erfasst werden können.

Die Erfassung zeigt bereits deutlich, dass weiterhin Hunde in Dorsten gehalten werden, die bislang nicht bei der Stadt registriert waren. Seit Beginn der Bestandsaufnahme wurden rund 620 Hunde neu zur Hundesteuer angemeldet. Unter Berücksichtigung zwischenzeitlich abgemeldeter Hunde – etwa aufgrund von Todesfällen oder Umzügen – hat sich der registrierte Hundebestand insgesamt um rund 400 Tiere auf nunmehr rund 6.800 Hunde erhöht.

Ziel der Bestandsaufnahme ist es, aus Gründen der Steuergerechtigkeit zu überprüfen, ob alle in Dorsten gehaltenen Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind. Die Stadt hatte die Erfassung im April dieses Jahres gestartet. Nun werden die noch ausstehenden Haushalte in den kommenden Wochen aufgesucht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des beauftragten Dienstleisters können sich entsprechend ausweisen und werden volljährige Bewohnerinnen und Bewohner um Angaben zur Hundehaltung bitten. Die Befragten sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht befugt, Wohnungen zu betreten; Minderjährige oder Nachbarn werden nicht befragt.

Wer einen Hund hält, der bislang noch nicht bei der Stadt angemeldet wurde, sollte die Anmeldung möglichst zeitnah nachholen. Dies ist unkompliziert online unter www.dorsten.de/hunde möglich.

Für bisher nicht erfasste Hunde ist die Hundesteuer grundsätzlich rückwirkend ab Beginn der Steuerpflicht zu entrichten. Bei der Anmeldung ist deshalb ein Nachweis, beispielsweise ein Kaufvertrag oder ein vergleichbarer Beleg, über den Beginn der Hundehaltung vorzulegen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht oder ist er nicht möglich, kann die Steuer geschätzt werden.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass die Nichtanmeldung eines Hundes eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann. Für Hunde, die vor einer Erfassung im Rahmen der Bestandsaufnahme freiwillig bei der Stadt angemeldet werden, verzichtet die Stadt auf die Einleitung eines entsprechenden Bußgeldverfahrens.

Weitere Informationen zur Hundehaltung und zur Hundesteuer sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden sich unter www.dorsten.de/hunde.

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