Zentraler Ansprechpartner Veranstaltungssicherheit
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Veranstaltung von der Planung bis zur Genehmigung erfolgreich auf den Weg zu bringen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen und Antworten auf häufige Fragen – so können Sie sich optimal vorbereiten. Und natürlich sind wir auch persönlich für Sie da, wenn noch etwas unklar bleibt.
FAQ Veranstaltungen
Muss ich meine Veranstaltung genehmigen lassen?
Ob Ihre Veranstaltung eine Genehmigung braucht, hängt von Details wie Größe, Ort und Art ab – das klären wir gerne konkret für Sie. Um dies passgenau für Ihre Veranstaltung zu beurteilen, füllen Sie bitte unseren Veranstaltungsbogen aus. Anhand Ihrer Angaben dort geben wir Ihnen dann die genaue Antwort sowie alle erforderlichen Schritte und Erfordernisse. Weitere Angaben sind vorerst nicht notwendig. So sparen Sie Zeit und alles läuft entspannt!
Wann muss ich meine Veranstaltung beantragen?
Der Veranstaltungsbogen muss spätestens 8 Wochen, bei Großveranstaltungen spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung bei uns eingereicht werden. Dies ist notwendig, da interne und externe Institutionen rechtzeitig beteiligt werden müssen, so dass einer sicheren Veranstaltung nichts mehr im Weg steht.
Welche Verantwortungen bestehen bei einer Veranstaltung?
Als Veranstalter tragen Sie die Hauptverantwortung für die gesamte Organisation: von der Planung über Genehmigungen bis hin zur Durchführung – inklusive Risikoanalyse, Sicherheitsmaßnahmen und Einhaltung aller Vorschriften. Sie müssen sicherstellen, dass alles rechtlich und sicher abläuft, und haften im Ernstfall für Schäden oder Unfälle.
Der Betreiber des Geländes ist für die bauliche Sicherheit zuständig, wie stabile Tribünen, intakte Stromversorgung oder Fluchtwege, soweit mit dem Veranstalter nichts anderes vereinbart wurde – er prüft oft im Vorfeld mit und stellt die Infrastruktur bereit. Dabei gilt § 38 SBauVO NRW.
Der Sicherheitsdienst sorgt vor Ort für Ordnung: Einlasskontrolle, Rundgänge, Deeskalation bei Störungen und Koordination mit Polizei oder Feuerwehr. Sie arbeiten nach Ihrem Sicherheitskonzept und protokollieren Vorfälle. Dabei gilt § 43 SBauVO NRW
Kann ich meinen Veranstaltungsplan irgendwo erstellen?
Die Stadt Dorsten stellt allen Veranstaltern, die eine Veranstaltung in unserem Stadtgebiet planen, das praktische Online-Tool www.planclever.de zur Verfügung. Wählen Sie einfach das Dorstener Kartenmaterial aus – dann können Sie Ihren maßstabsgetreuen Veranstaltungsplan erstellen, speichern und jederzeit bequem bearbeiten. So machen wir die Vorbereitung leichter für Sie!
Was ist ein Sicherheitskonzept?
Ein Sicherheitskonzept ist Ihr übersichtlicher Plan, der sicherstellt, dass Ihre Veranstaltung reibungslos und ohne Risiken abläuft. Es beschreibt einfach, welche Gefahren (z. B. Brände, Unfälle, Massenpanik oder Störungen) bei Ihrer Veranstaltung denkbar sind und wie Sie diese vorbeugen – etwa durch klare Fluchtwege, ausreichend Personal oder Notfallpläne.
Darüber hinaus legen Sie fest, wer wofür zuständig ist: Ihr Sicherheitsdienst für Einlasskontrollen, die Feuerwehr für Brandbekämpfung, Sanitäter für Erste Hilfe oder die Polizei bei Bedarf. So wissen alle Beteiligten genau, was im Ernstfall zu tun ist.
Wann ist ein Sicherheitskonzept notwendig?
Ein Sicherheitskonzept wird benötigt, wenn Faktoren wie die Besucheranzahl, die Art der Veranstaltung, das Gelände oder besondere Risiken (z. B. alkohol-/drogenbeeinflusstes Publikum, Nähe sensibler Bereiche) eine erhöhte Gefährdung ergeben. Es hilft, alle Beteiligten zu schützen und für klare Abläufe im Notfall zu sorgen – je nach Umfang Ihrer Veranstaltung kann es unterschiedlich detailliert ausfallen.
Um das genau für Ihr Event zu prüfen, füllen Sie bitte unseren Veranstaltungsbogen aus. Basierend auf Ihren Angaben teilen wir Ihnen passgenau mit, ob und in welchem Umfang ein Sicherheitskonzept nötig ist – so vermeiden Sie Überraschungen!
Benötigt meine Veranstaltung einen Sicherheitsdienst?
Ob ein Sicherheitsdienst für Ihre Veranstaltung nötig ist, regelt die SBauVO NRW – es hängt von Faktoren wie Besucheranzahl, Veranstaltungsart, Gelände und potenziellen Risiken ab. Bei größeren Events oder erhöhten Gefahren (z. B. in Versammlungsstätten) schreibt die Verordnung oft qualifiziertes Fachpersonal vor.
Der Sicherheitsdienst übernimmt gemäß SBauVO typische Aufgaben wie Einlasskontrolle, Überwachung der Ordnung, Prävention von Störungen, Unterstützung bei Evakuierungen und Koordination mit Rettungskräften – er ist für die Umsetzung ihres Sicherheitskonzeptes gem. § 43 SBauVO NRW zuständig.
Muss ich sogenannte „Terrorsperren“ aufstellen?
Ob „Terrorsperren“/Überfahrschutz bei Ihrer Veranstaltung nötig ist, hängt von Faktoren wie Ort, Besucherzahl, Nähe zu sensiblen Bereichen und der aktuellen Gefährdungslage ab. Sie dienen dem Schutz vor Anschlägen mit Fahrzeugen und werden bei höherem Risiko oft empfohlen oder vorgeschrieben.
Was hat es mit der Kategorisierung von Veranstaltungszonen auf sich?
Die Stadt Dorsten verfolgt mit dem Konzept der Veranstaltungszonen einen systematischen Ansatz, um Veranstaltungen je nach Gefährdungslage sicher zu planen und durchzuführen. Dabei wird das Veranstaltungsgelände in unterschiedliche Zonen eingeteilt, die sich an konkreten Risiken, Besucherströmen und Schutzbedarfen orientieren.
Jede dieser Zonen erhält eigene Schutzziele sowie abgestimmte bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen. Die Kategorisierung erfolgt individuell für jede Veranstaltung auf Basis einer Gefährdungsanalyse durch die Ordnungsbehörde und wird gemeinsam mit weiteren Beteiligten festgelegt.
Wichtig ist: Die Sicherheitsstufen bauen aufeinander auf und ermöglichen eine flexible Anpassung an unterschiedliche Gefährdungslagen. Gleichzeitig ersetzt die Einteilung in Veranstaltungszonen keine anderen Sicherheitsmaßnahmen, sondern ergänzt das Gesamtkonzept.
Ziel ist es, Risiken bestmöglich zu minimieren, ohne die Durchführbarkeit von Veranstaltungen einzuschränken – wobei eine vollständige Sicherheit nie garantiert werden kann und auch die Eigenverantwortung der Besucher eine Rolle spielt.
Etwaige Kategorisierungspläne finden sie hier: Kategorisierung von Veranstaltungen
Welche gesonderten Erfordernisse und Genehmigungen sind für meine Veranstaltung notwendig?
Welche Genehmigungen für Ihre Veranstaltung erforderlich sind, wird nach Eingang des Veranstaltungsbogens vom Ordnungs- und Rechtsamt ermittelt. Sie erhalten dann eine Information über das weitere Vorgehen.
Folgende Bereiche können jedoch betroffen sein:
- Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass
- Festsetzung von Messe, Ausstellungen, Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten und Volksfesten
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 9 und/oder § 10 LImschG
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
- Erlaubnis für verkehrliche Maßnahmen
- Genehmigung zur Aufstellung fliegender Bauten
- Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 außerhalb von Gebäuden

