Öffentliche Auslegung
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 277 „Wohnbebauung Marler Straße / Im Stadtsfeld“ startet am Montag, 7. Oktober, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt östlich der Dorstener Innenstadt, im Stadtteil Feldmark, südlich der Marler Straße an der Kreuzung zur Händelstraße.
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes der Stadt Dorsten Nr. 17.1 „Im Stadtsfeld – 1. Abschnitt“ einschließlich 1. Vereinfachter Änderung aus dem Jahr 1976. Dieser setzt für das Grundstück als Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet (MI) fest.
Es handelt sich bei dem Grundstück um weithin unbebaute Teile des ehemaligen Bauhofes des Lippeverbandes. Es befindet sich lediglich ein zweigeschossiges Doppelhaus mit ehemaligen Betriebswohnungen des Lippeverbandes auf einem bereits abgetrennten, nunmehr eigenständigen Flurstück/Grundstück. Diese Nutzung schließt eine weitere Wohnnutzung auf dem Grundstück somit planungsrechtlich aus.
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, die derzeit brachliegende Fläche mittels eines Wohnbauprojektes zu entwickeln. In enger Partnerschaft mit einem ambulanten Pflegedienst soll spezieller Wohnraum in Form von zwei Pflege-Wohngemeinschaften und zusätzlichen Wohnungen mit Betreuungsangebot für insgesamt 30 Bewohner entstehen, um ein Angebot an quartiersbezogener Pflegeinfrastruktur zu schaffen und gleichzeitig dem Generationenwechsel im Stadtsfeld angemessen zu begegnen.
Die öffentliche Auslegung
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Die Planunterlagen sind über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden.
Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
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