Verkehrsführung am Westwall

Westwall zwischen Gahlener Straße und Klosterstraße bleibt Einbahnstraße – Radverkehr in Gegenrichtung wird aus Sicherheitsgründen nicht mehr erlaubt

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Die Stadt Dorsten informiert darüber, dass auf dem Westwall – im Abschnitt zwischen Klosterstraße und Gahlener Straße– künftig kein Radverkehr mehr entgegen der Einbahnstraße zugelassen wird. Bislang war die Durchfahrt von der Klosterstraße kommend zulässig. Nach einer Überprüfung ist die Fachabteilung des Ordnungsamtes jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Regelung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht weiter aufrechterhalten werden kann.

Die Verkehrsvorschriften sehen vor, Radverkehr in Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung nur dann zu erlauben, wenn ausreichend Platz für sichere Begegnungen vorhanden ist. Nach den geltenden Empfehlungen sollte die Fahrbahnbreite zwischen entgegenkommendem Auto und Fahrrad mindestens 3 Meter betragen, an unübersichtlichen Abschnitten oder bei stärkerem Verkehr mindestens 3,50 Meter. Am Westwall ist diese Breite jedoch nicht durchgehend gegeben. Die kurvige Straßenführung erschwert zusätzlich die Sicht für Radfahrer wie auch für Autofahrer. Geeignete Ausweichstellen fehlen auf der etwa 250 Meter langen Strecke vollständig. Zudem wurden der Stadt immer wieder Konflikte gemeldet zwischen Autofahrern und Radfahrern, die entgegen der Einbahnstraße unterwegs waren.

„Unter diesen Bedingungen können wir die erforderliche Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer nicht gewährleisten. Deshalb müssen wir das Radfahren gegen die Einbahnstraße dort künftig ausschließen“, sagt Christoph Fortmann, Leiter des Ordnungs- und Rechtsamtes der Stadt Dorsten. Die Änderung, die mit allen beteiligten Stellen abgestimmt ist, wird zeitnah ausgeschildert und entsprechend umgesetzt.

Eine Radverkehrsführung bleibt in Südrichtung weiterhin verkehrssicher über den Westgraben oder die Straße Am Schölzbach gewährleistet.

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