Öffentliche Auslegung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 227 „Wohnbebauung Marler Straße/Im Stadtsfeld“ liegt vom 15. Mai bis 29. Mai 2026 im Rathaus aus.

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat vom 04.07.2025 bis zum 05.08.2025 gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB BauGB öffentlich ausgelegen.

Anlass zur erneuten öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB und planerischer Präzisierungen überarbeitet. Die Änderungen betreffen insbesondere zusätzliche Festsetzungen zum Schallschutz, zur Erstellung eines Sanierungs- und Bodenmanagementkonzepts sowie Anpassungen am Baukörper und der Baugrenze. Die Nutzungen als ambulant betreute Wohngemeinschaften und altengerechte Wohnungen wurden konkretisiert. Zudem wurden Hinweise zu Altlasten, Kampfmitteln und weitere redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Die Änderungen sind gem. § 4a Abs. 3 BauGB in den Planunterlagen kenntlich gemacht. Da durch die Änderungen die Grundzüge der Planung berührt werden, wird der Bebauungsplanentwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB mit den zuvor erläuterten Änderungen erneut öffentlich ausgelegt

Räumlicher Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt östlich der Dorstener Innenstadt, im Stadtteil Feldmark, südlich der Marler Straße an der Kreuzung zur Händelstraße. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt.

Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 15. Mai bis einschließlich 29. Mai 2026 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Frist ist gem. § 4a Abs. 3  Satz 3 BauGB auf einen Zeitraum von ca. zwei Wochen verkürzt.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden.

Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

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