Fundsachenversteigerung
Im Rahmen des Dorstener Altstadtfestes findet am Samstag (13. Juni 2026) auf dem Marktplatz wieder die Fundsachenversteigerung statt.
Stadt DorstenIm Rahmen des Dorstener Altstadtfestes findet am Samstag, 13. Juni 2026, wieder die beliebte Fundsachenversteigerung statt. Ab 14 Uhr bringt der Auktionator auf dem Marktplatz zahlreiche Fundgegenstände unter den Hammer. Interessierte Bieterinnen und Bieter dürfen sich auf eine große Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes freuen. Darunter befinden sich unter anderem mehrere Damen- und Herrenräder, Mountainbikes, ein BMX-Rad, ein Jugendrad sowie hochwertige E-Bikes verschiedener Hersteller. Darüber hinaus kommen weitere Fundgegenstände wie Smartwatch, Uhren, Schmuck, Geldbörsen, Taschen, ein Telefon sowie ein Motorroller zur Versteigerung.
Bereits ab etwa 13 Uhr können die angebotenen Gegenstände an der Bühne auf dem Marktplatz besichtigt werden. Interessenten wird empfohlen, die Fundsachen vor Abgabe eines Gebotes sorgfältig in Augenschein zu nehmen. Wer sich vorab einen Überblick verschaffen möchte, findet Fotos der Fundsachen unter www.dorsten.de/fundsachenversteigerung
Zum Ablauf: Es wird eine öffentliche Versteigerung gemäß §§ 979 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durchgeführt. Mit dem Zuschlag kommt ein verbindliches Rechtsverhältnis zustande. Der Höchstbietende ist verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand gegen Zahlung des Höchstgebotes abzunehmen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in bar. Die ersteigerten Gegenstände sind unmittelbar nach dem Zuschlag zu bezahlen und mitzunehmen.
Nach dem Zuschlag besteht keine Möglichkeit zum Umtausch oder zur Rückgabe der ersteigerten Gegenstände. Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte nach dem Erwerb ein Defekt oder Mangel festgestellt werden, bestehen gegenüber der Stadt Dorsten keine Ansprüche auf Gewährleistung. Eine Garantie kann ebenfalls nicht übernommen werden.
Hinweis: Die angebotenen Fundsachen wurden mindestens sechs Monate aufbewahrt. In diesem Zeitraum haben sich die Eigentümerinnen oder Eigentümer nicht gemeldet, sodass die Gegenstände nun im Rahmen der öffentlichen Fundsachenversteigerung angeboten werden.
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