St. Elisabeth-Krankenhaus
Zukunftsauftrag und Gewissheit: Feststellungsbescheid in Sachen St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten erreicht den Krankenhausträger KERN GmbH
Presseinformation der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH:
Jetzt ist es „amtlich“: die Bezirksregierung Münster hat der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH per Feststellungsbescheid mitgeteilt, wie der Versorgungsauftrag für den Krankenhausstandort St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten (EKD) im Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2026 festgesetzt wird. Hendrik Nordholt, Geschäftsführer der KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH, zu der die KKRN GmbH gehört: „Jetzt haben wir die von uns gewünschte Klarheit, dass wir die Interventionelle Kardiologie als Leistung auch zukünftig am EKD anbieten zu können. Wir sind dem NRW-Ministerium für Arbeit und Gesundheit und der Bezirksregierung Münster dankbar dafür, dass jetzt durch den Feststellungsbescheid, der uns zum Jahreswechsel erreicht hat, Fakten geschaffen wurden, mit denen wir als Verbund, und im speziellen Fall unsere Häuser in Dorsten und Marl, arbeiten können. Wir nehmen diesen Zukunftsauftrag am Ende gerne so an!“
Auch die Stadt Dorsten findet sich und die von Verwaltung, Politik und örtlicher Stadtgesellschaft formulierten Erwartungen an das Land im vorliegenden Feststellungsbescheid wieder, wie Bürgermeister Tobias Stockhoff jetzt bei einem Treffen mit den Geschäftsführungen der KERN GmbH, der KKRN GmbH und Vertretern des KERN-Aufsichtsrates betonte: „Der jetzt eingegangene Feststellungsbescheid zeigt gleich zweierlei: Es war gut, dass alle Akteure der Stadtgesellschaft gemeinsam an Minister Laumann appelliert haben, die regionalen Besonderheiten, also die Lage der Stadt Dorsten im Kreis und die Lage des Krankenhauses an der Schnittstelle gleich zweier großer Landkreise bei der Aufstellung der Krankenhausplanung zu berücksichtigen. Unsere Argumente, und das ist der Zweite wichtige Hinweis, waren auch Dank des intensiven und kooperativen Austausches mit der KERN GmbH und den lokalen Verantwortlichen der KKRN GmbH, fachlich so fundiert, dass sie offensichtlich in Düsseldorf und Münster gehört wurden. Dafür gebührt dem Minister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Bezirksregierung unser Dank!“
Aus dem Blick von Krankenhausgeschäftsführer Ansgar Schniederjan ist der Feststellungsbescheid ein Zukunftsentscheid mit Potential, wie er jetzt deutlich machte: „Die medizinische Versorgung im Rahmen der Leistungsgruppe Interventionelle Kardiologie ist oft zeitkritische Notfallversorgung. Damit alle Menschen in einem Versorgungsgebiet, insbesondere im ländlichen Raum, professionell, kompetent und zeitnah versorgt werden können, ist es eine kluge Idee, diese Leistungsgruppe an verschiedenen Standorten in einem Versorgungsgebiet auszuweisen. Damit ist das EKD, gemeinsam mit unserem Marien-Hospital Marl und anderen Krankenhäusern im Kreis, Teil dieser Notfallversorgung und darüber freuen wir uns sehr!“
Für die KERN GmbH bedeutet der eingegangene Feststellungsbescheid klare Rahmenbedingungen und Zukunftsgewissheiten, wie Hendrik Nordholt abschließend feststellt: „Wir werden jetzt mit den vom MAGS getroffenen und über die Bezirksregierung kommunizierten Entscheidungen umgehen. Rückblickend sind wir dankbar für die vielfältige Unterstützung, die das EKD in den letzten Wochen und Monaten aus Verwaltung, Politik und Dorstener Stadtgesellschaft erhalten hat. Als KERN GmbH leisten wir unsere Arbeit, in dem wir die uns gegebenen Rahmenbedingungen aufgreifen und Bedingungen schaffen, die es ermöglichen, dass wir mit unseren Leistungen auch künftig kompetent, professionell und einfach menschlich für unsere Patientinnen und Patienten da sind – und gemeinsam arbeiten wir selbstverständlich auch zukünftig daran, dass St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten zukunftsstark aufzustellen.“
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