Grundbesitzabgaben 2026
Bescheide über Grund- und Hundesteuern sowie Gebühren für Müll, Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienst werden verschickt.
Die Stadtverwaltung Dorsten verschickt in diesen Tagen die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026.
Weil mit der Aufbereitung der Daten bereits im Dezember 2025 begonnen werden musste, sind nur Vorgänge berücksichtigt, die bis zum Stichtag 19. Dezember 2025 bearbeitet werden konnten. Zu Anträgen oder Mitteilungen, die danach eingegangen sind, werden ab dem 26. Januar 2026 entsprechende Änderungsbescheide versandt.
Wer Einwendungen gegen den Bescheid geltend machen möchte, kann Widerspruch erheben. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide.
In vielen Fällen können Unstimmigkeiten allerdings auch unbürokratisch behoben werden. Wer vermutet, dass Daten durch Missverständnis, Rechenfehler, Zahlendreher oder aufgrund einer anderen offenbaren Unrichtigkeit falsch sind, sollte Kontakt mit der Steuerabteilung aufnehmen.
Melden Sie sich möglichst telefonisch oder per E-Mail an steuern@dorsten.de oder per Fax (02362 66-5722).
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die im Grundbesitzabgabenbescheid genannten Sachbearbeiter_innen. Gerade in den ersten Tagen nach dem Bescheid kann es erfahrungsgemäß wegen zahlreicher Anfragen zu Wartezeiten kommen. Sie können ihr Anliegen dann gerne auch per E-Mail mitteilen. Falls Sie eine persönliche Vorsprache für erforderlich halten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Anfragen möglichst rasch zu beantworten. Die Antwort kann dennoch einige Tage dauern. Hierfür bittet die Verwaltung um Verständnis.
Falls Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist dem Abgabenbescheid ein Vordruck für das Sepa-Lastschriftmandat beigefügt. Mit einer Einzugsermächtigung wird die Arbeit der Stadtkasse erleichtert, da fällige Beträge automatisiert eingezogen und verbucht werden können. Sie können damit auch Kosten für einen Zahlungsverzug vermeiden.
Sollten Sie sich aufgrund besonderer Umstände außerstande sehen, rechtzeitig zu zahlen, können Sie einen Stundungsantrag stellen. Ein solcher Antrag ist vor Fälligkeit einer Zahlung einzureichen. Umstände für Zahlungsschwierigkeiten sind darzulegen und nachzuweisen.
Falls ein Lastschriftmandat erteilt ist, ist dies auf dem Abgabenbescheid vermerkt. Sollte nach Erstellung der Bescheide eine Änderung der Bankverbindung mitgeteilt worden sein, wird dies von der Stadtkasse berücksichtigt.
Hier einige Hinweise zur Entwicklung bei den einzelnen Abgaben:
- Die Ergebnisse der Grundsteuerreform sind bei der Erhebung der Grundsteuern berücksichtigt. Der städtische Hebesatz, der auf diese Messbeträge angewendet wird, bleibt unverändert bei 870 Punkten. Die Stadt Dorsten entlastet die Grundsteuerzahler_innen in Dorsten auch in diesem Jahr um mehr als zwei Millionen Euro.
- Die Hundesteuer bleibt unverändert.
- Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
- Die Restmüllgebühr steigt um 14 Cent auf 2,32 Euro je Liter Müllvolumen jährlich.
- Die Gebühr für die Biomülltonne erhöht sich leicht um 2 Cent auf 0,54 Euro je Liter Müllvolumen.
- Die Abwassergebühr für Schmutzwasser steigt um 45 Cent auf 3,99 Euro je Kubikmeter.
- Die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung steigt um 3 Cent auf 86 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche.
- Die Straßenreinigungsgebühren für die Sommerwartung erhöhen sich um ca. 22,4 %. Die Gebühren für die Winterwartung bleigen dageben unverändert.
Weitere Infos zu den Grundbesitzabgaben und zu den Gebührenberechnungen im Internet auf der Seite www.dorsten.de/gba .
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