Stiftung St. Ursula

Stadt Dorsten und Stiftung St. Ursula erneuern Schul- und Finanzierungsvereinbarung sowie Vereinbarungen zur Nutzung der Aula der Realschule

BildStadt Dorsten
Auf dem Foto: Im Rathaus haben Bürgermeister Stockhoff und Matthias Feller, der geschäftsführende Vorstand der Stiftung St. Ursula, die Vereinbarungen unterzeichnet. Schuldezernentin Nina Laubenthal hat ebenfalls an der Unterzeichnung teilgenommen. Die neuen Vereinbarungen schaffen langfristige Planungssicherheit für den Schulträger und die Stadt Dorsten.

Die Stadt Dorsten und die Stiftung St. Ursula Dorsten haben ihre langjährige Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage gestellt und dabei zwei wichtige Vereinbarungen erneuert: die umfassende Schul- und Finanzierungsvereinbarung für die von der Stiftung geführten Schulen sowie die Regelung zur Nutzung der Aula der St. Ursula Realschule.

Schul- und Finanzierungsvereinbarung

Die neue Vereinbarung regelt die Ersatzschulfinanzierung der Realschule St. Ursula und des St. Ursula-Gymnasium, die die Stiftung als privater Träger führt, zunächst bis zum 31. Juli 2050. Die Stadt Dorsten beteiligt sich gemeinsam mit dem Bistum Münster je zur Hälfte an der Finanzierung des Eigenanteils der Stiftung. Darüber hinaus werden Zuschüsse für zwingend erforderliche Schulsanierungen bereitgestellt: Aus städtischen Mitteln können bis zu 500.000 Euro über die nächsten zehn Jahre in Teilbeträgen abgerufen werden, wobei die Stiftung St. Ursula einen Eigenanteil von 25 Prozent aus eigenen Mitteln oder Zuwendungen erbringt.

Die Vereinbarung regelt außerdem die enge Zusammenarbeit im Rahmen der kommunalen Schulentwicklungsplanung sowie die Mitwirkung der Stiftung bei schulischer Inklusion. Zudem stellt die Stiftung Sportstätten sowie Aula und Innenhof der Realschule für öffentliche und sportliche Nutzungen zur Verfügung.

Bürgermeister Tobias Stockhoff sagt: „Die St. Ursula Schulen sind ein fester Bestandteil der Dorstener Schul- und Bildungslandschaft. Mit der neuen Schul- und Finanzierungsvereinbarung sichern wir nicht nur die langfristige Stabilität dieser Einrichtungen, sondern stärken auch die Vielfalt und Qualität der schulischen Angebote in unserer Stadt. Gleichzeitig ermöglichen wir Investitionen in dringend benötigte Sanierungen, bauen die Integration und Inklusion von Schülerinnen und Schülern aus und schaffen so beste Voraussetzungen für hochwertige Bildungsangebote.“

Nutzung der Aula der Realschule
Im Anschluss an die Schul- und Finanzierungsvereinbarung wurde auch die neue Regelung zur Nutzung der Aula der Realschule am Nonnenkamp unterzeichnet, die den bisherigen Vertrag aus dem Jahr 1974 ersetzt. Sie sichert der Stadt Dorsten weiterhin die Nutzung der Aula, der Pausenhalle, der Nebenräume, der Garderoben sowie des Innenhofs außerhalb der Unterrichtszeiten und bildet so eine verlässliche Grundlage für zahlreiche kulturelle und öffentliche Veranstaltungen in der Stadt.

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