Öffentliche Auslegung

Die Bebauungspläne „Nikolausquartier / Storchsbaumstraße“ und „Bruns Kamp“ liegen vom 22.12. 2025 bis 23.01.2026 im Rathaus aus.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Dorsten Nr. 278 „Nikolausquartier / Storchsbaumstraße“ und der Bebauungsplan Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp 1.Abschnitt" - Pestalozzistraße – 1. vereinfachte Änderung“ liegen vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 23. Januar 2026 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit erneut im Rathaus zur Einsicht für Bürgerinnen und Bürger aus.

Anlass und Ziel der Planung sowie Anlass zur erneuten öffentlichen Auslegung

Anlass der Bauleitplanung „Nikolausquartier“ ist der Antrag eines Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von drei in Form eines Hofes angeordneter Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage auf einem Grundstück an der Ecke Storchsbaumstraße / Droste-Hülshoff-Straße auf der Hardt. Die Planung leistet einen Beitrag zur Deckung des zunehmenden Bedarfes an Geschosswohnungsbau in unterschiedlichen Wohnungsgrößen.

Da das bestehende Planungsrecht eine entsprechende Bebauung derzeit nicht zulässt, sollen mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne der Innenentwicklung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Mehrfamilienhausbebauung geschaffen werden. Der Entwurf hat bereits vom 12.11.2024 bis zum 13.12.2024 öffentlich ausgelegen.

Im ersten Entwurf waren im Plangebiet auch der westlich angrenzende Fußweg zwischen Droste-Hülshoff-Straße und Montessoriweg sowie das angrenzende Baugrundstück enthalten. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden diese Flächen nun aus dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgenommen.

Da der Gehweg seinerzeit abweichend von der Festsetzung im Bebauungsplan Dorsten Nr. 5.1 „Bruns Kamp – 1. Abschnitt (Pestalozzistraße)” hergestellt wurde, soll die heutige Trasse nun durch eine gleichzeitige vereinfachte Änderung dieses Planes gesichert werden. Auch dieser Plan liegt in der gleichen Frist öffentlich aus.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung

liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. Obergeschoss des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/beteiligung/themen/1015568 zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden. Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

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