Konverter
Haupt- und Finanzausschuss entscheidet einmütig: Die Stadt wird in einem ersten Verfahrensschritt Klage gegen den Amprion-Konverter in Altendorf-Ulfkotte erheben.
Die Stadt Dorsten wird in einem ersten Verfahrensschritt Klage gegen den der Amprion GmbH erteilten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid vor dem Bundesverwaltungsgericht erheben. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmte dem Vorschlag der Verwaltung am Mittwoch der vergangenen Woche in nichtöffentlicher Sitzung einmütig zu.
Die Amprion GmbH will die Anlage im Verlauf einer Transport-Trasse für Windstrom errichten. Der Konverter soll den mit wenig Verlust zu transportierenden Gleichstrom kurz vor dem Umspannwerk Polsum in Gelsenkirchen in netztauglichen Wechselstrom umwandeln. Der geplante Standort liegt planungsrechtlich im Außenbereich, allerdings nur wenige hundert Meter von der Ortslage Altendorf-Ulfkotte entfernt. Der Plan hatte massiven Widerstand in der Politik und in Altendorf-Ulfkotte ausgelöst – insbesondere, weil z. B. am Kraftwerksstandort Scholven ein industriell vorgeprägter Standort als Alternative zur Verfügung stehen würde.
Im bisherigen Verfahren hatte die Stadt Dorsten zuvor das gemeindliche Einvernehmen versagt. Begründung unter anderem: Es fehle der „Standortbezug“, also die unumstößliche Notwendigkeit, den Konverter auf dieser Fläche im Außenbereich zu errichten, weil mit dem Kraftwerk Scholven ein industriell vorgeprägter Standort zur Verfügung stehe. Inzwischen hat die Bundesfachplanung den Korridor für die Stromleitung festgelegt, in deren Verlauf der Konverter errichtet werden soll. Damit habe das Vorhaben nun auch einen Bezug zum gewählten Standort, sei folglich im Außenbereich privilegiert, heißt es seitens des Kreises in der Genehmigung. Der danach erlassene immissionsrechtliche Vorbescheid bescheinigt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der insgesamten Genehmigungsfähigkeit der Anlage und ersetzt auch das gemeindliche Einvernehmen.
Ob ein nur grob festgelegter Korridor für die Windstromtrasse ausreicht, um einen Standortbezug des Konverters zu begründen, könnte hingegen ungewiss sein, argumentiert die Stadt Dorsten und hat der Politik vorgeschlagen, Anfechtungsklage gegen den immissionsrechtlichen Vorbescheid zu erheben. Die Aussichten, an diesem Punkt des Verfahrens zu gewinnen, schätzt die Stadt realistisch als tendenziell gering ein. Die voraussichtlichen Prozesskosten sind mit rund 25.000 Euro für den Unterliegensfall allerdings überschaubar und die Stadt hofft insbesondere auf Hinweise für ein mögliches Gerichtsverfahren gegen den späteren endgültigen Planfeststellungsbeschluss. Ferner mache die Stadt mit der Klage auch politisch deutlich, dass die großen Infrastrukturprojekte massiv die Beteiligungsrechte und die Planungshoheit der Städte und Gemeinden zu Gunsten von Großkonzernen einschränken würde.
Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Die damalige Bundesregierung hat die Rechte von Netzbetreibern extrem gestärkt und zugleich die Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Städte und Gemeinden nahezu auf Null gesetzt. Mit der Klage gegen den Konverter bringen die Mitglieder des Rates darum auch ihre große Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern in Altendorf-Ulfkotte zum Ausdruck.“
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