„Zwischen den Jahren“

Stadtverwaltung Dorsten ist auch zwischen Weihnachten und Jahreswechsel dienstbereit. Energieeinsparung durch eine komplette Schließung wäre sehr gering. 
 

BildStadt Dorsten / Guido Bludau

Die Stadtverwaltung Dorsten wird zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel den Dienstbetrieb nicht einstellen: Erfahrungsgemäß werden diese Tage von Bürger_innen gerne genutzt, um Behördenangänge zu erledigen. Deshalb werden die meisten Dienststellen mit Terminvereinbarung wie gewohnt zuverlässig erreichbar sein. Insbesondere das Bürgerbüro steht in vollem Umfang zur Verfügung. Es wird empfohlen, nötige Termine rechtzeitig zu vereinbaren.  

Geschlossen bleiben alle Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung lediglich an den unmittelbaren Feiertagen zu Weihnachten (24. bis 26. Dezember) sowie zum Jahreswechsel (31. Dezember und 1. Januar).

Daneben gelten folgende abweichenden Regelungen:

Der Wertstoffhof des Entsorgungsbetriebes ist am Samstag, 31.12.22 (Silvester) in der Zeit von 8 Uhr bis 12.30 Uhr für die Abgabe von Abfällen geöffnet.

 

Folgende Einrichtungen bleiben „zwischen den Jahren“ bzw. in den Weihnachtsferien zu folgenden Zeiten geschlossen:

 

• Schulverwaltung, Volkshochschule, Kultur, Musikschule und Stadtarchiv: 24. Dezember bis 1. Januar

• Stadtbibliothek: 24. Dezember bis 2. Januar

• Musikschule und Volkshochschule (Unterrichtsbetrieb): 24. Dezember bis 6. Januar

• Soziokulturelles Zentrum „Das LEO“: 23. Dezember bis 6. Januar

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