Wahl zum Integrationsrat

Am Tag der Kommunalwahl wird auch ein neuer Integrationsrat gewählt. Einsicht ins Wählerverzeichnis ab Montag. Infos auf www.dorsten.de/integrationsrat.

Die Wahl zum Integrationsrat am 14.09.2025 rückt näher: Aktuelle Informationen zu den Aufgaben des Integrationsrates als kommunale Vertretung der Bürgerinnen und Bürger mit Zuwanderungshintergrund in Dorsten stehen auf der Seite des Integrationsrates auf www.dorsten.de/integrationsrat zur Verfügung. Diese werden ergänzt durch die Verlinkung auf die Seite des Landesintegrationsrates.

Die Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Dorsten zur Integrationsratswahl sind auf der Seite des Integrationsrates ebenfalls eingestellt, darunter auch die Bekanntmachung der Bewerberinnen und Bewerber.

Zu den in der 2. Sitzung des Wahlausschusses zugelassenen Kandidaten kann von kommunaler Seite keine Auskunft erteilt werden. Die Werbung für die zu wählende Person/Gruppe muss durch diese selbst erfolgen. Die Kommune ist zur Neutralität verpflichtet.

Die Integrationsratswahl findet am 14.09.2025 in Nordrhein-Westfalen parallel zu den Kommunalwahlen für die Stadt Dorsten statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Wahlraum für die Wahl zum Integrationsrat befindet sich im Rathaus, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, Erdgeschoss, Eingang Standesamt. Anders als bei der vergangenen Wahl gibt es am Wahltag nur noch dieses eine Wahllokal zentral in den Räumen der Stadtverwaltung.

Bei der Wahl im Wahllokal soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Ferner ist der Personalausweis, der Reisepass oder der Aufenthaltstitel mitzubringen, damit sich der Wähler auf Verlangen über seine Person ausweisen kann. Der Wähler hat eine Stimme, die abgegeben wird, indem durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht wird, welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss im Wahlamt, Halterner Str. 5, 46284 Dorsten, einen Wahlschein beantragen. Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich, mündlich oder online beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Die telefonische Antragstellung ist allerdings unzulässig. Bei einer Beantragung vor Ort im Wahlamt können die Briefwahlunterlagen unmittelbar mitgenommen oder direkt ausgefüllt und abgegeben werden.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die Integrationsratswahl eingetragen ist. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 24.08.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

In der Zeit vom 25.08. bis 29.08.2025 kann während der Öffnungszeiten des Wahlbüros das Wählerverzeichnis eingesehen werden.
 

Öffnungszeiten des Wahlbüros:

montags - mittwochs:   
08.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags:                  
08.00 bis 18.00 Uhr
freitags:                          
08.00 bis 13.00 Uhr

Zusätzlich vor dem Wahltag am

Samstag, 06.09.2025       
08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag, 12.09.2025          
08.00 bis 15.00 Uhr

Das Wahlbüro für die Integrationsratswahlen befindet sich im Rathaus, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, Raum A 214, 2. Obergeschoss.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist beim Bürgermeister der Stadt Dorsten, Wahlamt, Halterner Str. 5, 46284 Dorsten, Raum A 214, 2. Obergeschoss, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Kontakt:

E-Mail: wahlamt@dorsten.de
Telefon: 02362 66-3330

Ansprechpartner: Herr Wallisch

Bei persönlichen Fragen zur Integrationsratswahl wenden Sie sich bitte an die Integrationsbeauftragte der Stadt Dorsten, Frau Hemmers,

E-Mail: h.hemmers@dorsten.de, Telefon 02362 66-5250.

KONTAKT

Bürgermeisterbüro

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

pressestelle@dorsten.de
eingaben@dorsten.de