Öffentliche Auslegung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 200 „Nahversorgungszentrum Rhade“ – 1. Änderung und Erweiterung liegt vom 20. April bis 22. Mai 2026 im Rathaus aus.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Dorsten Nr. 200 „Nahversorgungszentrum Rhade“ – 1. Änderung und Erweiterung liegt in der Zeit vom 20. April 2026 bis einschließlich 22. Mai 2026 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rathaus zur Einsicht für Bürgerinnen und Bürger aus.

Anlass und Ziel der Planung

Bereits in der Rahmenplanung Rhade (2013) wurde die nachhaltige Sicherung der Versorgungssituation im Stadtteil als wesentliches Ziel formuliert. Den Lebensmittelmärkten EDEKA und ALDI kommt im Nahversorgungszentrum Rhade dabei eine besondere Bedeutung zu, da sie als zentrale, dorfkernnahe Magnetbetriebe fungieren.

Mit dem aktuell rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 200 „Nahversorgungszentrum Rhade“ aus dem Jahr 2006 ist die Verkaufsfläche auf insgesamt maximal 2.100 m² begrenzt. Vor dem Hintergrund des Alters der bestehenden Gebäude, steigender Energiekosten sowie veränderter Kundenanforderungen besteht Anpassungsbedarf. Insbesondere ein erweitertes Warenangebot, eine übersichtlichere Präsentation sowie barrierefreie Bewegungsflächen machen eine Vergrößerung der Verkaufsflächen erforderlich.

Ziel der Planung ist es daher, die bestehenden Lebensmittelmärkte im Nahversorgungszentrum Rhade zukunftsfähig weiterzuentwickeln und eine angemessene Erweiterung der Verkaufsflächen zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche des ALDI-Marktes von derzeit 751 m² auf maximal 1.100 m² sowie des EDEKA-Marktes von 1.349 m² auf bis zu 1.800 m².

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im nordwestlichen Stadtgebiet von Dorsten im Stadtteil Rhade nördlich der Erler Straße (Kreisstraße 13). Er umfasst die Flurstücke 1605, 1606 sowie Teile der Flurstücke 1109, 1117 und 1607 in der Gemarkung Rhade und hat eine Größe von rund 15.900 m².

Begrenzt wird das Plangebiet durch
• die nördliche Straßenbegrenzung der Erler Straße im Süden,
• die Ostgrenze des Flurstücks 1265 sowie einen nördlich angrenzenden Stich im Westen,
• die Südgrenze des Flurstücks 1607 im Norden sowie
• die Ostgrenze des Flurstücks 1109 im Osten.

Die genauen Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind der Planurkunde zu entnehmen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht weitgehend dem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch. Ausgenommen sind die Fuß- und Radanbindung in Richtung Westen sowie eine festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche auf dem Flurstück 1117.

Das Flurstück 1117 ist derzeit als Fuß- und Radweg an der Erler Straße gewidmet, befindet sich jedoch in Privateigentum. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens soll daher eine Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche erfolgen, um die Erschließung des Vorhabens dauerhaft sicherzustellen.

Die im Bebauungsplan festgesetzte naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche befindet sich im Stadtteil Dorsten-Hervest und ist einem gesonderten Übersichtsplan zu entnehmen.

Öffentliche Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. Obergeschoss des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen sind zudem im Internet über das zentrale Portal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite sowie über www.dorsten.de/planbeteiligung zugänglich.

Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten sowie in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung.

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