Hundehaltung in Dorsten

Stadt lässt ab 13. April 2026 Hunde erfassen. Wer ein Tier noch nicht angemeldet hat, sollte dies nachholen, sonst drohen zusätzlich zur Nachzahlung empfindliche Bußgelder.

BildStadt Dorsten
Das Bild zeigt einen Hund in Dorsten. Ab 13.04.2026 wird ein Dienstleister im Auftrag der Stadt Dorsten Hunde im Stadtgebiet erfassen.

Im Auftrag der Stadt Dorsten wird ein Dienstleister in der Zeit vom 13. April 2026 bis voraussichtlich zum 17. Juli 2026 Hunde im Stadtgebiet erfassen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit steht dabei vor allem die Frage im Blick, ob alle Hunde korrekt angemeldet sind. Wer dies bisher versäumt hat, sollte die Anmeldung mit einem Nachweis zum Beginn der Hundehaltung möglichst zeitnah nachholen. Dies ist online möglich auf www.dorsten.de/hunde.

Zum Stichtag 31.12.2025 waren in Dorsten 6386 Hunde gemeldet. In 4877 Haushalten lebte jeweils ein Vierbeiner, in 684 waren es zwei Tiere oder mehr. Die letzte Bestandserfassung im Jahr 2013 legt nahe, dass es darüber hinaus zahlreiche Hunde geben kann, die bisher nicht angemeldet sind: Damals wurden in Summe rund 1000 Tiere zusätzlich erfasst.

Eine solche Erfassung soll nun wiederholt werden. Mitarbeiter_innen des beauftragten Dienstleisters werden dafür Haushalte in Dorsten persönlich aufsuchen. Sie haben als Datengrundlage dafür alle bewohnten Meldeadressen (Straßenname und Hausnummer) in Dorsten sowie die Nachnamen der volljährigen Bewohner_innen bekommen. Namen von Personen mit Auskunftssperren wurden nicht weitergegeben. Zwischen bereits erfassten Hundehalter_innen und Haushalten ohne gemeldeten Hund wird dabei nicht unterschieden. Diese allgemeine Datengrundlage ist der Mindestbedarf, um alle Haushalte nachvollziehbar besuchen zu können.

Die Kontrolleur_innen können sich ausweisen. Sie werden volljährige Bewohner_innen um Angaben zur Hundehaltung bitten. Die Befragten sind dabei verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Im Hause lebende Minderjährige oder Nachbarn werden dabei nicht befragt und die Mitarbeiter_innen sind auch nicht befugt, Wohnungen zu betreten. Treffen sie die Bewohner_innen beim ersten Besuch nicht an, klingeln Sie noch ein zweites Mal zu einem späteren Zeitpunkt. Danach wird ein Informationsschreiben im Briefkasten hinterlassen. Dieses Schreiben informiert über die grundsätzlich bestehende Steuerpflicht für die Haltung von Hunden und beinhaltet einen Vordruck, mit dem nicht erfasste Hunde angemeldet werden können.

Für Hunde, die bisher nicht erfasst wurden, müssen die Steuern rückwirkend geleistet werden. Daher ist bei der Anmeldung im Rahmen der Mitwirkungspflichten auch ein Kaufvertrag oder ein vergleichbarer Beleg vorzulegen, seit wann das Tier im Haushalt lebt. Sollte dies nicht erfolgen oder nicht möglich sein, kann die Steuer geschätzt werden.

Einen Hund nicht anzumelden ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann. Für alle Hunde, die vor einer Erfassung im Rahmen der Bestandsaufnahme gemeldet werden, wird die Stadt Dorsten auf Einleitung eines solchen Bußgeldverfahrens verzichten.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die in NRW von allen Kommunen erhoben wird. Dabei sind grundsätzlich alle Hunde steuerpflichtig, die im eigenen Interesse oder im Interesse von Haushaltsangehörigen in einem Haushalt gehalten werden.

Die Hundesteuer beträgt in Dorsten seit 2013 unverändert 108,00 Euro für einen Hund. Werden zwei Hunde gehalten, beträgt die Steuer je 120,00 Euro. Bei drei oder mehr Hunden sind 132 Euro je Tier zu bezahlen. Für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen gilt jeweils der vierfache Steuersatz. Die Hundesteuer in Dorsten liegt in NRW im Mittelfeld zwischen dem niedrigsten Satz in Verl (24,60 Euro/Jahr) und dem höchsten in Hagen (180 Euro/Jahr). Die Steuerpflicht besteht auch für Hundehalter, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten.

Wenige Ausnahmen gelten beispielsweise für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser, hilfloser oder außergewöhnlich gehbehinderter Personen dienen oder die nachweislich für den Einsatz im Rettungs- und Katastrophendienst verwendet werden. Die Hunde müssen dabei für den angegebenen Verwendungszweck hinreichend geeignet sein. Dann sind Befreiungen oder Ermäßigungen möglich.

Die Einnahmen aus der Hundesteuer betragen rund 730.000 Euro jährlich (Stand 2025), die in den allgemeinen Haushalt fließen und der Stadt helfen, viele öffentliche Aufgaben zu erfüllen (Schulen, Kitas, Sport, Kultur, etc.). Mit der Zahlung sind keine Privilegien verbunden und mit der Hundesteuer kaufen sich Halter auch nicht davon frei, Hundekot beseitigen zu müssen. Gleichwohl kommt die Steuer auch wieder dem Natur- und Tierwohl zugute. Einige Beispiele: Das Tierheim in Dorsten erhält von der Stadt rund 235.000 Euro im Jahr. Die Biologische Station des Kreises Recklinghausen in Lembeck wird aus Dorstener Steuermitteln jährlich mit 34.500 Euro für die Natur- und Umweltbildung gefördert. Die Stadt unterhält außerdem im Stadtgebiet insbesondere an beliebten „Gassistrecken“ rund 160 Kotbeutelspender und Mülleimer, um Hundehaltern die Entsorgung von Kot zu erleichtern.

Die vollständige Satzung der Stadt Dorsten zur Hundesteuer ist online zu finden auf

Weitergehende Informationen rund um die Hundehaltung in Dorsten und zur Hundesteuer sind online zu finden auf www.dorsten.de/hunde. Dort finden Sie auch Kontaktdaten für Ansprechpartner.

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