ABWASSER UND GEWÄSSER

 

Dorsten – Berlin, das ist ungefähr die Gesamtlänge der Abwasserkanäle in Dorsten. Über 450 km umfasst das unterirdische Kanalnetz aller Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanäle. Aufgrund des geringen Gefälles – nicht zuletzt aus bergbaulichen Gründen – sind mehr als 30 Pumpwerke über die Stadt verteilt, damit das Abwasser zu seinem Ziel gelangt.

Von den über 76.000 Einwohnern leiten ca. 1250 Einwohner ihre häuslichen Abwässer in eine private Kleinkläranlage und sind somit nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Der Anschlussgrad liegt bei ca. 98 Prozent.

Der Betrieb der beiden Kläranlagen im Stadtgebiet, die Kläranlage „Holsterhausen“ und „Wulfen“ unterliegt dem Lippeverband.

Die Abteilung „Stadtentwässerung und Wasserbau“ nimmt im einzelnen folgende Aufgaben wahr.
 

Dienstleistungen und Informationen

Planung und Ausführung von Baumaßnahmen

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(Ab-)Wasser fließt immer den Berg hinab!

Diese Eigenschaft macht sich die Kanalplanung weitgehend zu Nutze.

Der erste Schritt für den Neubau oder die Sanierung von städtischen Entwässerungsanlagen ist die Planung. Vom „kleinen“ Abwasserkanal in der Anliegerstraße bis zum großen Entwässerungskanal in der Hauptstraße werden in der Kanalplanung die Grundlagen für den Bau von Abwasseranlagen geschaffen.

Häufigster Grund für eine Überplanung im Bestand ist der schlechte bauliche Zustand. Die Kanäle erfüllen nicht mehr die Anforderungen an Dichtheit und Standsicherheit und müssen erneuert werden.

Sollte Ihre Straße von einer Kanalbaumaßnahme betroffen sein, werden Sie im Vorfeld darüber von der Abteilung Stadtentwässerung informiert.

Neben der Kanalplanung geben die Mitarbeiter_innen der Stadtentwässerung gerne Auskunft zu den gesamten Themen Regenwasserversickerung, -nutzung und Flächenver- und Entsiegelungen.

Und wenn das (Ab-)Wasser nicht mehr den Berg hinab fließen kann, wird ein Pumpwerk geplant.

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Der zweite Schritt für den Neubau oder die Sanierung von städtischen Entwässerungsanlagen ist die Umsetzung der Kanalplanung.

Von der Ausschreibung über die Bauausführung bis zur Bauabnahme begleiten die Bauüberwacher_innen der Stadtentwässerung die Maßnahmen und stehen als Ansprechpartner_innen auch für die Anlieger gern zur Verfügung.

An dieser Stelle bitten wir um Verständnis für Unannehmlichkeiten, die eine Kanalbaumaßnahme mit sich bringt. Selbstverständlich wird immer versucht, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Betrieb, Unterhaltung und Sanierung

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Werden z. B. neue Bebauungsgebiete erschlossen, so ist der Neubau der Entwässerungsanlagen unumgänglich, da die neuen Grundstücke erschlossen werden müssen. Was aber passiert bei bereits bestehenden Abwassersystemen im Stadtgebiet Dorsten?

Vergleichbar mit der Hauptuntersuchung für Fahrzeuge, ist die Stadt als Betreiber von Entwässerungsanlagen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Abwasseranlagen regelmäßig zu kontrollieren und somit den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Hierzu müssen die Haltungen (meistens im Straßenkörper) und Grundstücksanschlussleitungen (vom Hauptkanal ausgehende Zuleitungen bis zur Grundstücksgrenze) dicht, tragfähig und funktionstüchtig sein. Um hier Einblicke in die unterirdischen Netze zu erhalten, werden sogenannte TVInspektionskameras eingesetzt, welche oberirdisch vom Fahrzeug aus durch die jeweiligen Haltungen gesteuert werden, um so detaillierte Hinweise zu dem baulichen Zustand zu erhalten.

Diese Informationen werden dann in das digitale Kanalinformationssystem eingearbeitet und ausgewertet.

Unterhaltungsschwerpunkte können so identifiziert werden und bei festgestellten Störungen (z. B. im Rahmen der TVInspektion, durch Anrufe im Tiefbauamt oder direkt beim Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten) werden akute und aktuelle „Brennpunkte“ gezielt angefahren, ggf. mit einem elektrischen Kanalspiegel inspiziert und abschließend Lösungsmöglichkeiten unmittelbar vor-Ort oder im Rahmen einer Sanierungsplanung in der Abteilung Stadtentwässerung erarbeitet.

Um insbesondere die Anwohner und auch die Verkehrsteilnehmer vor Emissionen (Lärm, Staub) und Beeinträchtigungen zu schützen, werden sogenannte „grabenlose Sanierungsverfahren“ eingesetzt, um den Zustand der Haltungen/Leitungen in einen nahezu neuwertigen Zustand zu überführen, ohne die Oberfläche (i. d. R. Straße) aufzureißen.

Hierzu stehen – neben einem Neubau – zwei Varianten als „grabenlose Sanierungsverfahren“ zur Verfügung. Man unterscheidet hier die Reparatur (örtlich begrenzter Schaden) von der Renovierung (Maßnahmen der aktuellen Funktionsfähigkeit unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung der ursprünglichen Substanz). Hierbei müssen besonders die Randbedingungen abgeklärt werden, die zu dem Schadensbild geführt haben. Des Weiteren begrenzen besonders die vorhandene Geometrie des Systems, das Vorhandensein von drückendem (Grund-)Wasser und die Lage im Verkehrsraum mit den zugehörigen Belastungen die Auswahl der Sanierungsverfahren. Wie auch für private Hausanschlussleitungen gefordert, werden im Dorstener Stadtgebiet ausschließlich Sanierungsverfahren eingesetzt, die eine gültige Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt- Zulassung) besitzen und daher definierte und reproduzierbare Qualitätsmerkmale aufweisen. 

Bei allen Fragen rund um die Sanierung der privaten Hausanschlussleitungen, wenden Sie sich gerne an die Abteilung Stadtentwässerung des Tiefbauamts.

 

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Pumpwerke & Ingenieurbauwerke zur städtischen Abwasserentsorgung

Jegliches Wasser in den städtischen Kanälen fließt üblicherweise im Freigefälle. In den Bereichen inzwischen abgeklungener Bergsenkungen und tiefer gelegenen bebauten Gebieten, aus denen ein Abfluss im Freigefälle nicht bzw. nicht mehr möglich ist, werden Pumpwerke errichtet, die das Wasser im Kanalnetz sowie im Zulauf zu den Kläranlagen anheben.

Ferner werden Pumpwerke erforderlich, um Regenwasserbehandlungsanlagen betreiben zu können, die z. B. im Einzugsgebiet der Lippe eine immer größere Rolle spielen. Diese schützen einerseits die Gewässer vor dem Eintrag größerer Schmutzfrachten aus dem Kanalnetz, andererseits entlasten sie die Kläranlagen vom Zufluss eigentlich nicht behandlungsbedürftiger Oberflächenabflüsse.

Auf dem Dorstener Stadtgebiet existieren zurzeit 20 relevante Pumpwerke und Hebeanlagen, die durch die Abteilung Stadtentwässerung betrieben werden.

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11 Schmutzwasserpumpwerke (SW-PW) heben das häusliche bzw. gewerbliche Schmutzwasser aus dem Trennsystem des Kanalnetzes zu einer der beiden Kläranlagen.

Die 5 Mischwasserpumpwerke (MW-PW) heben das häusliche bzw. gewerbliche Schmutzwasser mitsamt einem Niederschlagswasseranteil in Abhängigkeit auftretender Regenereignisse und fördern dieses Mischwasser überwiegend zu einer der beiden Kläranlagen. Die Förderung des gesamten Mischwassers dient dabei in erster Linie dem Hochwasserschutz des Einzugsgebiets.

Die 4 städtischen Regenwasserpumpwerke (RW-PW) fördern den Regenabfluss des betreffenden Einzugsgebiets in Regenklärbecken. Aus diesen wird das mechanisch gereinigte Oberflächenwasser über Regenrückhaltebecken in Vorfluter eingeleitet.

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Regenklärbecken (RKB) werden in der Regenwasserkanalisation zur Behandlung des abgeleiteten Niederschlagswassers vor Einleitung in ein Gewässer eingesetzt. Sie haben die Aufgabe, das Regenwasser zu entschlammen und gleichzeitig Schwimmstoffe und Leichtflüssigkeiten, aber auch Schwerflüssigkeiten und absetzbare Stoffe zurückzuhalten. Über eine Absetzanlage werden sedimentierbare Stoffe zurückgehalten und anschließend in die Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation zurückgeleitet. So behandeltes Regenwasser wird im Anschluss über den Klärüberlauf des RKB entweder in ein Regenrückhaltebecken mit verzögertem Abfluss oder auch unmittelbar in den Vorfluter eingeleitet. In der Verantwortlichkeit der Stadt Dorsten befinden sich 10 Regenklärbecken.

Bei Regenüberlaufbecken (RÜB) handelt es sich um Becken zur Zwischenspeicherung sowie mechanischen Reinigung von Mischwasser, die dementsprechend im Mischwassersystem angeordnet sind. Durch sie erfolgt mittels einer steuerbaren Drosselstrecke eine verzögerte Ableitung größerer Mischwasserzuflüsse zur Kläranlage. Bei Vollfüllung wird weiteres Mischwasser, das den Drosselabfluss überschreitet, über den Becken- bzw. den Klärüberlauf abgeschlagen und in Regenrückhaltebecken eingeleitet. Dieser Mischwasseranteil ist durch den Verdünnungseffekt bei Starkregen per Definition nicht mehr klärpflichtig. Aus den Regenrückhaltebecken erfolgt dann ein verzögerter Abfluss in den Vorfluter. Die Stadt Dorsten betreibt 3 Regenüberlaufbecken.

Regenrückhaltebecken (RRB) dienen der verzögerten Ableitung großer, nicht mehr klärpflichtiger Wassermengen in den Vorfluter. In der Regel besitzen sie eine Rohrdrossel zur Begrenzung der Einleitwassermenge. 18 Regenrückhaltebecken werden derzeit von der Stadt Dorsten betreut.

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Versickerungsbecken sind Anlagen im Erdeinbau, zu denen Niederschlagsabflüsse von größeren Einzugsgebieten über ein Regenwassernetz punktuell abgeleitet werden. Vor Ort findet eine kurzfristige, oberirdische Zwischenspeicherung des Abflusses statt. Über die bepflanzte, gut wasserdurchlässige Beckensohle und -böschung erfolgt die allmähliche Versickerung in den Grundwasserkörper. Zur Zeit existieren 8 städtische Sickerbecken.

Bei typischen Mulden-Rigolen-Elementen handelt es sich um unvernetzte, dezentrale Versickerungsmaßnahmen. Zusätzlich zur kurzfristigen Speicherung von lokal anfallendem Regenwasser in der oberirdisch angeordneten Mulde wird eine unterirdisch angeordnete Rigole ebenfalls mit Zwischenspeicherfunktion verwendet. In der Regel werden solche Anlagen angeordnet, wenn die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens für eine reine Muldenversickerung zu gering ist. Zurzeit sind 4 Anlagen in städtischer Zuständigkeit in Betrieb.

Betreuung der Gewässer

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Die Gewässerunterhaltung erfolgt durch die Stadt Dorsten, den Lippeverband, die Wasserschifffahrtsverwaltung und die Wasser- und Bodenverbände im Kreis Recklinghausen. Die Unterhaltung der Lippe als Gewässer erster Ordnung obliegt dem Lippeverband.

Der Wesel-Datteln-Kanal als Gewässer erster Ordnung wird vom Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich, unterhalten.

Sonstige Gewässer im Stadtgebiet werden von der Stadt Dorsten sowie den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden unterhalten.

Die Wasser- und Bodenverbände stellen öffentlichrechtliche Körperschaften dar. Sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder und verwalten sich im Rahmen der Gesetze und ihrer eigenen Satzung selbst. Die Untere Wasserbehörde führt über die Verbände im Kreis Recklinghausen die Rechtsaufsicht.

In jährlich stattfindenden Gewässerschauen werden die Durchführung der Unterhaltung und der ökologische Zustand des Gewässers vom Kreis Recklinghausen als Untere Wasserbehörde und den Wasser- und Bodenverbänden überprüft.

Straßen- und Wegeseitengräben werden vom Tiefbauamt der Stadt Dorsten unterhalten.

Gewässer, die nur ein Grundstück entwässern oder wo durchgehend nur ein Eigentümer vorhanden ist werden vom jeweiligen Eigentümer selbst unterhalten.

Öffentliche Regenwassermulden im Bereich von geschlossenen, bebauten Gebieten sowie stehende Gewässer wie Teiche und Abgrabungen werden vom Tiefbauamt der Stadt Dorsten unterhalten.

Bauliche Anlagen an Gewässern sind von ihren jeweiligen Eigentümern selbst zu unterhalten.

Für den schadlosen Wasserabfluss sind die Gewässerunterhaltungspflichtigen zuständig.

Bei Fragen der Gewässerunterhaltung können Sie sich direkt an die Gewässerunterhaltungspflichtigen wenden. Die Anschriften und Telefonnummern können Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen und beim Tiefbauamt der Stadt Dorsten erfragen.

Die der Stadt Dorsten durch die Heranziehung zum Unterhaltungsaufwand der Wasser- und Bodenverbände sowie des Lippeverbandes entstehenden Verbandsbeiträge werden auf die Grundstücke im seitlichen Einzugsgebiet der Gewässer gemäß Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer umgelegt.

Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge

Informationen rund um die private Grundstücksentwässerung

Allgemeine Informationen

Kontakte

Abteilungsleitung
Annette Ebener
02362 66-5410
02362 66-5766
a.ebener@dorsten.de

Generelle Planung
Dirk Schlagenwerth
02362 66-5419
02362 66-5766
d.schlagenwerth@dorsten.de

Sonderbauwerke
Thomas Tallarek
02362 66-5413
02362 66-5766
t.tallarek@dorsten.de

TV-Kanalinspektion und Kanalsanierung
Stefan Kötters
02362 66-5416
02362 66-5766
s.koetters@dorsten.de

Hochwasserrisikomanagement, Starkregen und Überflutungsschutz, Trinkwasserversorgung
N. N.

Grundstücksentwässerung / Kanalunterhaltung
Friedhelm Kipp
02362 66-5415
02362 66-5766
f.kipp@dorsten.de

Grundstücksentwässerung / Niederschlagswasserbeseitigung
Marcel Beyer
02362 66-5422
02362 66-5766
m.beyer@dorsten.de

Kanaldatenbank
N.N.
02362 66-5423
02362 66-5766

Verantwortliche Elektrofachkraft
Jörg Ziegel
02362 66-5421
02362 66-5766
j.ziegel@dorsten.de

Planung und Bauüberwachung
Markus Steinbach
02362 66-5411
02362 66-5766
m.steinbach@dorsten.de

KONTAKT

Tiefbauamt
Stadtentwässerung und Wasserbau

Bismarckstraße 13
46284 Dorsten

02362 66-5401
02362 66-5766
tiefbauamt@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr