Wirtschaftliche Jugendhilfe

 

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Viele Kinder und Jugendliche sind jedoch aus verschiedensten Gründen (gesellschaftliche Entwicklungen, Überforderung der Eltern, etc.) auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe müssen neben der Hilfe vor Ort auch wirtschaftlich geleistet werden. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Sachgebiet des Amtes für Familie und Jugend.
 

Kostenheranziehung

Die Kosten dieser erzieherischen Hilfen trägt grundsätzlich das Amt für Familie und Jugend. In teilstationären und stationären Fällen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden können. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII werden die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen je nach Einkommenslage zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Zuständigkeit

Weitere Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind Zuständigkeitsprüfungen, die den komplexen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit Rechnung tragen, sowie im Zusammenhang damit die Kostenerstattungen, die bei Zuständigkeitswechseln mit anderen Jugendämtern oder weiteren Behörden abzustimmen sind.

Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Überblick

  • Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten
  • Fertigen der Bewilligungsbescheide und Kostenzusagen
  • Errechnung, Prüfung und Zahlung der Pflegegelder, Heimkosten, Kosten der ambulanten Hilfen, etc.
  • Prüfung vorrangiger Sozialleistungen (Kindergeld, Waisenrente, Bafög, BAB, etc.)
  • Heranziehung der Eltern, Minderjährigen und jungen Volljährigen bei stationären Hilfen zur Erziehung
  • Beihilfen und Zusatzleistungen bei stationären Hilfen zur Erziehung (z.B. in Heimen, Pflegefamilien, Wohngruppen)
  • Sicherstellung der Krankenhilfe bei stationären Hilfen zur Erziehung
  • Ambulante Eingliederungshilfen (z.B. Autismus-, Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie)
  • Stationäre Eingliederungshilfen (z.B. in Heimen, Pflegefamilien, Wohngruppen)
  • Hilfen für junge Volljährige
  • Unterbringung in Mutter- bzw. Vater–Kind–Einrichtungen

Die Mitarbeiterinnen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stehen Ihnen gerne beratend und informierend zur Verfügung.
 

Kontakte

Abteilungsleitung
Herr Stalherm
02362 66-4564
t.stalherm@dorsten.de

Rechnungen und Abrechnungswesen
Frau Dreckmann
02362 66 4560
h.dreckmann@dorsten.de

A - G, N - O
Frau Julius                
02362 66-4559        
m.julius@dorsten.de 

H - J, T - Z
Frau Tripp
02362 66-4558
c.tripp@dorsten.de

K - M, P - R  
Frau Pepping                 
02362 66-4562         
l.pepping@dorsten.de 

S
Frau Korczak               
02362 66-4565         
k.korczak@dorsten.de

KONTAKT

Amt für Familie und Jugend
Wirtschaftliche Jugendhilfe

Bismarckstraße 5
46284 Dorsten

verwaltung.jugendamt@
dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr