Kämmerei

 

Die Kämmerei ist zuständig für die Aufstellung des Haushaltsplanes, die Überwachung der Haushaltsbewirtschaftung, die Aufstellung der Jahresrechnung, die Vermögens- und Schuldenverwaltung, für steuerliche Angelegenheiten der Stadt als Steuerschuldner und die Betriebsabrechnung für bestimmte Bereiche.

Haushalt

Der Rat der Stadt beschließt jedes Jahr eine Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan als Grundlage der Haushaltswirtschaft der Stadt.

Die in § 5 der Satzung festgelegten Steuersätze für die Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer haben direkte Auswirkungen auf die Einwohner und Abgabepflichtigen. Seit 2013 sind die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 450 v.H., für die Grundsteuer B auf 780 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 495 v.H. festgesetzt.

Die übrigen Festlegungen binden nur die Verwaltung und führen nicht zu Rechtsansprüchen der Einwohner und Abgabepflichtigen.

Bevor der Rat über die Haushaltssatzung entscheidet, haben alle Einwohner und Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich durch Einwendungen an dem Verfahren zu beteiligen. Dazu liegt der Entwurf der Haushaltssatzung zur Einsichtnahme aus. Darauf wird im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen.

Die vom Rat verabschiedete Haushaltssatzung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Interessierte Personen können die Haushaltssatzung und alle Anlagen einsehen.

Der Haushalt und Haushaltssanierungsplan steht im Internet unter Haushalt zur Verfügung.

Beteiligungen

Über die Beteiligungen der Stadt an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts ist nach § 112 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) ein Bericht zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.

Nachdem der Rat den Beteiligungsbericht zur Kenntnis genommen hat, wird er zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wird im Amtsblatt hingewiesen.

Die Beteiligungsberichte stehen im Internet unter Haushalt zur Verfügung.

Jahresabschluss

Im Rahmen des Jahresabschlusses erstellt die Verwaltung eine Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, die durch einen Anhang und Lagebericht ergänzt werden.  

Der Jahresabschluss wird durch das Rechnungsprüfungsamt bzw. einen externen Wirtschaftsprüfer geprüft. Sobald der Rat aufgrund des Prüfungsergebnisses über die Entlastung des Bürgermeisters beschlossen hat (in der Regel im Herbst des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das der Jahresabschluss erstellt wurde), wird der Jahresabschluss im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss, dann auch öffentlich ausliegt.

Die Jahresabschlüsse ab 2009 stehen im Internet unter Haushalt zur Verfügung.

Spenden/Spendenbescheinigungen für gemeinnützige 

städtische Einrichtungen

Grundsätzlich sind Geld- und Sachspenden zugunsten der Stadt Dorsten und deren Einrichtungen möglich und selbstverständlich auch gewünscht. Bei Spenden an Vereine wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Vereine. Diese sind seit dem 01.01.2000 selbst berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Damit eine Spende an die Stadtverwaltung steuerlich berücksichtigungsfähig ist, müssen ebenfalls bestimmte Voraussetzung erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass der Verwendungszweck gemeinnützig ist. Ob das im Einzelnen der Fall ist, können Sie unter der angegebenen Telefonnummer erfahren. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld über die Voraussetzungen, damit nachher ein Ausstellen der Spendenbescheinigung problemlos erfolgen kann.

Kosten

Die Bearbeitung von Spendenangelegenheiten ist grundsätzlich kostenfrei. In Einzelfällen können Verwaltungsgebühren anfallen, deren Höhe sich nach der Verwaltungsgebührensatzung richtet.

Unterlagen

Bei Sachspenden von Firmen ist ein Nachweis über den Entnahmewert aus dem Betriebsvermögen vorzulegen. Bei privaten Sachspenden ist die Rechnung vorzulegen. Bei Geldspenden ist die Angabe des Verwendungszweckes bzw. des Datums der Überweisung hilfreich.

Kontakte

Haushalt / Zuschusswesen
02362 66-3575

Ergebnishaushalt / Zuschusswesen
02362 66-3571

Investitionshaushalt / Zuschusswesen
02362 66-3572

Ergebnishaushalt / Zuschusswesen
02362 66-3567

Beteiligungsverwaltung
02362 66-3562
 
Jahresabschluss
02362 66-3573

Spenden und Spendenbescheinigungen
02362 66-3569

KONTAKT

Amt für kommunale Finanzen – Kämmerei

Haltener Straße 5
46284 Dorsten

02362 66-3564 
kommunale-finanzen@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag08.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr