Gewerbesteuer
 

Nach dem Gewerbesteuergesetz sind die Gemeinden berechtigt, Gewerbesteuer zu erheben. Gewerbesteuerpflichtig ist grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb. Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Steuerfestsetzung

Die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer erfolgen in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst erlässt das Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid, auf dessen Grundlage die Stadt Dorsten die Gewerbesteuer festsetzt. 

Finanzamt

Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der in der Regel anhand der Gewerbesteuererklärung ermittelt wird. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt Dorsten in Form des Gewerbesteuermessbe-scheides mitgeteilt. 

Gemeinde/Stadt Dorsten

Der Rat der Stadt Dorsten bestimmt in einer Haushaltssatzung/Steuerhebesatzsatzung die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes.

Der Hebesatz für Dorsten war von 2013 bis 2022 auf 495 % festgesetzt. Seit dem 01.01.2023 beträgt der Hebesatz 505 %.

Die Stadt Dorsten setzt unter Anwendung des jeweils gültigen Gewerbesteuerhebesatzes die Gewerbesteuer fest. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Messbetrag * Hebesatz = Gewerbesteuer

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Die Stadt Dorsten erhebt Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Die Vorauszahlungen richten sich in der Regel nach dem zuletzt vom Finanzamt mitgeteilten Gewerbesteuermessbetrag. Das Finanzamt kann geänderte Vorauszahlungs-Messbescheide erlassen. Auch die Stadt Dorsten kann aufgrund Ihrer Angaben Vorauszahlungen erheben.

Verzinsung

Nach Ablauf von 15 Monaten nach dem Erhebungszeitraum fallen für Steuernachforderungen Zinsen an. Steuererstattungen werden gleichermaßen verzinst. 

Bis zum 31.12.2018 beträgt der Zinssatz 0,5 % je Monat. 
Für die Zeit ab dem 01.01.2019 ist ein Zins von 0,15 % je Monat zu erheben. 

Gewerbesteuerbescheide

Die Gewerbesteuer wird mit Gewerbesteuerbescheiden oder Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheiden festgesetzt. Die Gewerbesteuer ist nach diesen Bescheiden zu zahlen.

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheide behalten ihre Gültigkeit auch über das Kalenderjahr hinaus bis zur Erteilung eines neuen Steuerbescheides. Die Steuer ist danach auch in den Folgejahren zu den Quartalsfälligkeiten 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen.  

Rechtsbehelfe

Einwendungen gegen die Gewerbesteuerpflicht oder die Feststellungen im Gewerbesteuermessbescheid können nur beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht werden.

Fragen und Einwendungen, die die Festsetzung des Steuermessbetrages betreffen, richten Sie daher bitte an das für Ihren Betrieb zuständige Finanzamt. Ist der Sitz der Hauptniederlassung Ihres Betriebes in Dorsten, ist das Finanzamt Marl (Tel: 02365/516-0) zuständig.

Der Gewerbesteuerbescheid der Stadt Dorsten kann durch Widerspruch angefochten wer-den. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung des Gewerbesteuerbescheides.

Aussetzung der Vollziehung

Die Gewerbesteuer kann in der Regel nur dann von der Vollziehung ausgesetzt werden, wenn Einspruch gegen den Gewerbesteuermessbescheid beim zuständigen Finanzamt eingelegt worden ist und das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag von der Vollziehung aussetzt.

Ansonsten ist die Gewerbesteuer trotz eines Widerspruchs gegen den Gewerbesteuerbescheid fristgerecht zu zahlen.

Kosten

Für die Bearbeitung von Gewerbesteuerangelegenheiten fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Nur in besonderen Einzelfällen können Gebühren entstehen, deren Höhe sich nach der Verwaltungsgebührensatzung richtet.

Rückfragen

Bei Fragen zur Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte mit Angabe Ihrer Steuernummer oder des Kassenzeichens an die genannten Ansprechpartner.

KONTAKT

Amt für kommunale Finanzen – Steuern und Abgaben

Haltener Straße 5
46284 Dorsten

02362 66-3601(Buchstaben A - N)
02362 66-3611 (Buchstaben O - Z, Stundungen, Haftungsverfahren)
02362 66-5722
kommunale-finanzen@dorsten.de
 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 16.00 Uhr
Freitag08.00 – 13.00 Uhr