Denkmäler und Stadtgestaltung
 

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Ein altes Schloss, eine Zeche, ein nettes kleines Einfamilienwohnhaus – all das kann ein Denkmal sein. Es kann jedoch auch das Gemeindehaus aus den 1970er Jahren sein. Ein Denkmal muss nicht schön sein, ist aber ein Kulturgut und muss geschützt werden.

Denkmäler unterscheidet man in bauliche Anlagen, bewegliche Denkmäler und Bodendenkmäler. Am Erhalt dieser besteht kraft Gesetzes ein öffentliches Interesse. Eine sinnvolle Nutzung ist hierfür obligatorisch.

Die untere Denkmalbehörde der Stadt Dorsten sorgt für die Erfassung, den Schutz und die Pflege der Denkmäler. Dabei arbeitet sie in Kooperation mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Erst nach einer Zustimmung der unteren Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem LWL können Veränderungen an Denkmälern vorgenommen werden. Eigentümer_innen erhalten in dieser Abteilung Beratung zu den Erlaubnisanträgen und können Fragen zur Denkmalpflege und steuerliche Förderung von Baumaßnahmen stellen.

Stadtgestaltung

Der Bereich Stadtgestaltung der Stadt Dorsten ist für die Pflege des Ortsbildes und die angemessene Integration von baulichen und sonstigen Vorhaben, wie Werbeanlagen, verantwortlich. Dies wird durch angemessene Gestaltungssatzungen, bzw. durch die Werbeanlagensatzung sichergestellt.

KONTAKT

Planungs- und Umweltamt

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

Denkmalschutz/ Denkmalpflege/ Stadtgestaltung
Ann-Christin Schlierkamp
02362 66-4940
ann-christin.schlierkamp@dorsten.de

Andreas Assmann 
02362 66-4941 andreas.assmann@dorsten.de