Wohngeld
Aufgrund steigender Fallzahlen und aktuell unbesetzter Stellen können Anträge nicht gewohnt schnell bearbeitet werden. Neue Verfahren sollen Bearbeitung beschleunigen.
Aufgrund einer steigenden Zahl von Wohngeldanträgen bei gleichzeitig aktuell noch unbesetzten Stellen kann die Wohngeldstelle nicht die aus der Vergangenheit gewohnte schnelle Bearbeitung von Anträgen garantieren. Die derzeitige Bearbeitungszeit liegt bei mindestens 3 Monaten. Die Stadt Dorsten bemüht sich, die unbesetzten Stellen zeitnah wiederzubesetzen.
Um dennoch eine möglichst schnelle Bearbeitung gewährleisten zu können, gibt es einige Anpassungen im Verfahren. Die Wohngeldstelle bittet die Bürgerinnen und Bürger im Interesse aller Antragsteller, diese zu beachten:
- Montags ist die Wohngeldstelle ab sofort erst ab 14 Uhr telefonisch erreichbar, freitags besteht keine telefonische Erreichbarkeit. Dienstags bis donnerstags erreichen Sie die Mitarbeitenden weiterhin zu den gewohnten Zeiten von 8 bis 16 Uhr. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, telefonische Anfragen auf das absolut notwendige Maß zu beschränken und Fragen ansonsten per E-Mail zu senden an wohngeldstelle@dorsten.de.
- Beratungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich Ein Termin kann per E-Mail an wohngeldstelle@dorsten.de oder telefonisch während der genannten Erreichbarkeiten vereinbart werden unter 02362 66-5261.
- Antragsunterlagen werden nicht mehr persönlich übergeben. Sie liegen im Foyer und im Flur der Wohngeldstelle im Sozialamt (Bismarckstraße 1 a) aus. Eine Versendung von Antragsunterlagen ist nur im Ausnahmefall möglich (bspw. Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder Personen, die in der Mobilität bekannterweise eingeschränkt sind).
- Anträge und dazu erforderliche Unterlagen und Nachweise sollten möglichst vollständig eingereicht werden, damit sie zügig bearbeitet werden können.
- Auch die persönliche Annahme von Anträgen und Unterlagen in der Wohngeldstelle ist ausschließlich nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Außerdem können Anträge und Unterlagen eingereicht werden
- auf dem Postweg an
Stadt Dorsten
Wohngeldstelle
Halterner Straße 5
46284 Dorsten
- in die Hausbriefkästen
- Bismarckstr. 1a Wohngeldabteilung (Gebäudeteil E, 1. Etage, vor Raum E116)
- Foyer im Eingangsbereich (Briefkasten Jobcenter)
- Per E-Mail an wohngeldstelle@dorsten.de
- online über das Serviceportal der Stadt Dorsten https://serviceportal.dorsten.de/externe-services/call/15.
Vor der Antragstellung muss zunächst der „Wohngeldrechner“ ausgefüllt werden.
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