Öffentliche Auslegung

Zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 207 „Gewerbegebiet ehem. Güterbahnhof Hervest“ beginnt am 20. Dezember die Öffentliche Auslegung.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der aufzuhebende Teil des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Hervest, östlich der Bismarckstraße und erstreckt sich bis zur Eisenbahnbrücke.

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan Dorsten Nr. 207 „Gewerbegebiet ehem. Güterbahnhof Hervest“ ist seit dem 23.12.2010 rechtsverbindlich. In dem hier aufzuhebenden Teil östlich der Bismarckstraße bis zur Eisenbahnbrücke ist die Art der baulichen Nutzung nördlich und südlich des bereits realisierten, überregionalen Rad- u. Fußweges (Alleenradweg) mit MI (Mischgebiet) festgesetzt.

Im Bereich der Teilaufhebung sind seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes lange Zeit in den MI-Gebieten keine Bauvorhaben realisiert worden. Umgesetzt jedoch wurde der überregionale Fuß- u. Radweg mit seinem Begleitgrün und der Bahnhofs- „Vorplatz“. Ebenso befindet sich eine KITA am Wendehammer „Grüner Weg“ im Bau.

Durch den Bau der KITA kann der bisherigen Planungsabsicht einer gemischten baulichen Nutzung von nicht störenden Gewerbebetrieben und Wohnen nicht mehr nachgekommen werden. Um der neuen städtebaulichen Absicht gerecht zu werden, soll der östliche Teil des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren aufgehoben werden.

Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan gemäß § 13a Absatz 2 i.V.m. § 13 Absatz 2 und 3 ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die öffentliche Auslegung

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 20.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/dorsten/startseite zugänglich. Diese Seite kann auch über www.dorsten.de/planbeteiligung erreicht werden. Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

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