Schlichten ist besser als Streiten
Streitigkeiten in der Nachbarschaft hat jeder schon einmal erlebt – nicht jeder Streit muss aber vor dem Amtsgericht enden. Der erste Weg sollte immer das persönliche Gespräch unter den Streitenden sein. Doch ein manches Mal kann nur der/die neutrale Streitschlichter_in helfen.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich wahr. Unbürokratisch versuchen sie die Auseinandersetzung zu lösen.
Die Zuständigkeiten der Schiedspersonen sind nach Bezirken unterteilt. Die Adresse des „Antragsgegners“ bestimmt den Bezirk und somit die zuständige Schiedsperson.
Die Stadt Dorsten hat derzeit im Stadtgebiet fünf Schiedsamtsbezirke
- Schiedsamtsbezirk I (südlich der Lippe)
- Schiedsamtsbezirk II (Hervest)
- Schiedsamtsbezirk III (Holsterhausen)
- Schiedsamtsbezirk Wulfen
- Schiedsamtsbezirk Deuten/Lembeck/Rhade
Bitte nutzen sie die Verlinkung zur Kreis Seite – dort finden sie leicht ihren richtigen Ansprechpartner_in. Nutzen sie die interaktive Karte und die richtige Schiedsperson wird angezeigt.
Stadt Dorsten sucht eine Schiedsfrau/einen Schiedsmann
Stadt Dorsten sucht neue Schiedsleute für den Schiedsamtsbezirk Dorsten I südlich der Lippe, das sind die Stadtteile Feldmark, Altstadt, Hardt, Östrich und Altendorf-Ulfkotte.
Um einen Streit zu klären, muss nicht immer der Gang vor Gericht angetreten werden. Viele Auseinandersetzungen können durch Vermittlung von Schiedsmännern und -frauen kostengünstig und unbürokratisch gelöst werden. Für den Schiedsamtsbezirk südlich der Lippe werden nun neue Schiedspersonen gesucht.
Bürgerinnen und Bürger aus den Stadtteilen Feldmark, Altstadt, Hardt, Östrich oder Altendorf-Ulfkotte, die sich für das Amt der Schiedsperson interessieren, können sich im Ordnungs- und Rechtsamt, Abteilung Recht, der Stadt Dorsten melden. Denn im Schiedsamtsbezirk Dorsten I wird die ehrenamtliche Aufgabe der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson neu besetzt.
Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, bestimmte Streitigkeiten unter Bürgern zu schlichten und zu versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Dorsten für fünf Jahre gewählt.
Interessenten für diese Aufgabe müssen im Schiedsamtsbezirk Dorsten I (Feldmark, Altstadt, Hardt, Östrich, Altendorf-Ulfkotte) wohnen und zwischen 30 und 70 Jahre alt sein. Fachkenntnisse werden nicht vorausgesetzt und können auf Seminaren erworben werden.
Bewerbungen mit kurzem Lebenslauf nimmt die Stadt Dorsten ab sofort bis zum 21.01.2026 im Ordnungs- und Rechtsamt, Halterner Str. 5, 46284 Dorsten entgegen.
Telefonische Auskünfte erteilt Frau Janacek unter 02362 66-3432, Anfragen per E-Mail an justiziariat@dorsten.de. Weitere Infos auf www.dorsten.de/schiedsamt.
