Wahlhelfer_innen
Landtagswahl 2027
Die Stadt sucht Wahlhelfer_innen für die Landtagswahl NRW.
Am 25. April 2027 werden bei der Landtagswahl in NRW die Mitglieder des Landtages neu gewählt. Um dabei in Dorsten einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden in den 44 Stimmlokalen und 22 Briefwahlbezirken rund 500 ehrenamtliche Helfer_innen benötigt.
- Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz wird Ihnen ein Erfrischungsgeld ausgezahlt, das sich nach Tätigkeit und Einsatz richtet (Wahlvorsteher_innen und stv. Wahlvorsteher_innen erhalten für den Einsatz im Wahllokal jeweils 75 € und für einen Einsatz bei der Briefwahl jeweils 65 €, Beisitzer_innen im Wahllokal erhalten jeweils 60 € und für einen Einsatz bei der Briefwahl jeweils 50 €).
Bei Fragen aller Art ist das Team des Wahlamtes der Stadt Dorsten für Sie während der gesamten Wahlhandlung telefonisch erreichbar.
Bei Interesse, lassen Sie sich gerne per Mail an wahlamt@dorsten.de als Wahlhelfer_in vormerken.
Voraussetzungen
Um Wahlhelfer*in werden zu können, muss ich wahlberechtigt sein.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen die
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind
- am Wahltag, den 25.04.2027 das 16. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens dem 09.04.2027 in Nordrhein-Westfalen wohnen bzw. bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes NRW haben
Um in Dorsten mitzumachen, muss ich nicht hier wohnen.
Sie brauchen für die Arbeit im Wahlvorstand keinerlei Vorkenntnisse. Sie werden von geschulten Mitgliedern des Wahlvorstandes umfangreich eingewiesen.
Aufgaben der Wahlhelfenden
Als Wahlhelfende werden Sie in einem der Wahllokale, die im ganzen Stadtgebiet verteilt sind, eingesetzt. Einsatzwünsche können natürlich im Zuge der Anmeldung geäußert werden.
Sie gehören vor Ort einem Team von maximal 9 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern an. Zusammen bilden sie den Wahlvorstand, der für jedes Wahllokal gebildet werden muss und die Wahl durchführt.
Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus
- einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
- einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
- und bis zu 7 Beisitzenden.
Während der Öffnungszeiten des Wahllokals von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr erfolgt der Einsatz im Schichtdienst. Die genauen Einsatzzeiten stimmt Ihre Wahlvorsteherin bzw. Ihr Wahlvorsteher im Vorfeld mit Ihnen ab. Die Funktion der Wahlvorsteherin bzw. des Wahlvorstehers, der Schriftführung und einer Beisitzerin bzw. eines Beisitzers muss dabei dauerhaft besetzt sein. Nach der Schließung des Wahllokals um 18.00 Uhr helfen Sie beim Auszählen der Stimmen mit. Gemeinsam beschließen Sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest.
Gemeinsam sorgen Sie für
- die Überprüfung der Personalien
- das Aushändigen der Stimmzettel
- Ruhe und Ordnung im Wahllokal
- das Führen des Wählerverzeichnisses
Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher
Als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher holen Sie unter anderem am Samstag vor der Wahl die erforderlichen Materialien am Rathaus ab, wie u. a. Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc. Am Wahlsonntag ist es u. a. Ihre Aufgabe die Wahlhandlung sowie die Stimmauszählung zu eröffnen und zu beenden. Sie geben die Zwischenergebnisse und das Wahlergebnis telefonisch an eine zentrale Sammelstelle weiter und überbringen die Wahlunterlagen dem Bürgermeister. Während der Wahlhandlung haben Sie die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf des Wahlgeschehens in Ihrem Wahllokal. Bei Abwesenheit übernimmt Ihre Stellvertretung die Aufgaben.
Schriftführerinnen und Schriftführer
Als Schriftführerin oder Schriftführer führen und prüfen Sie während der Wahlhandlung das Wählerverzeichnis. Also die Liste, auf der alle wahlberechtigten Personen geführt sind, die in Ihrem Wahllokal wählen dürfen. Sie nehmen die Wahlscheine entgegen und tragen alle Angaben zur Wahlhandlung und Stimmzählung in die Wahlniederschrift ein; quasi das Protokoll für die Wahl in Ihrem Wahllokal. Bei Abwesenheit übernimmt Ihre Stellvertretung die Aufgaben.
Beisitzerinnen und Beisitzer
Sie arbeiten der Schriftführung zu und geben die Stimmzettel aus. Weiterhin führen Sie Aufgaben durch, die Ihnen von der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher übertragen werden.
Bei Fragen aller Art ist das Team Wahlamtes der Stadt Dorsten für Sie während der gesamten Wahlhandlung telefonisch erreichbar.
- Für Ihren ehrenamtlichen Einsatz wird Ihnen ein Erfrischungsgeld ausgezahlt, das sich nach Tätigkeit und Einsatz richtet. (Wahlvorsteher_innen und stv. Wahlvorsteher_innen und Schriftführer_innen erhalten für den Einsatz im Wahllokal jeweils 75 € und für einen Einsatz bei der Briefwahl jeweils 65 €, Beisitzer_innen im Wahllokal erhalten jeweils 60 € und für einen Einsatz bei der Briefwahl jeweils 50 €)
Kontakt
Marco Wallisch
m.wallisch@dorsten.de oder
wahlamt@dorsten.de
Telefon: 02362 66-3330
Telefax: 02362 66-3366
Stadt Dorsten
Bürgermeisterbüro
Halterner Straße 5
46284 Dorsten
