Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 269 "Verlegung Lünsingskuhle“
Räumlicher Geltungsbereich:Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Feldmark im Industriegebiet Dorsten Ost nördlich der Marler Straße und südlich des Wesel-Datteln-Kanals.
Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:
Der von den Straßen Gottlieb-Daimler-Straße und Lünsingskuhle eingerahmte Bereich des Plangebietes war für den Bau von Gleisanlagen in Verbindung mit der Errichtung eines Kraftwerks vorgesehen. Die Kraftwerksplanungen sind mittlerweile überholt und somit werden die Gleisanlagen nicht mehr benötigt. Der westliche Teil des Gebietes wird bereits seit über 20 Jahren gewerblich genutzt. Nun besteht u.a. durch Betriebsverlagerungen die Absicht von angrenzenden Industrie- und Gewerbebetrieben, ihre Betriebe auf die weiteren Flächen zu erweitern. Das Ziel der Planung ist demnach, über die Bereitstellung zusätzlicher Industrieflächen die Erweiterung bestehender Betriebe zu fördern, dadurch Arbeitsplätze zu sichern und ggfs. Flächen für Neuansiedlungen vorzuhalten.
Die gewählte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 sowie die Baumassenzahl (BMZ) von 10 orientieren sich zum einen an den zulässigen Werten der umliegenden Industriegebiete und zum anderen an den Obergrenzen des § 17 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Einige zusammenhängende Baumgruppen im Bestand wurden in die Grünkonzeption aufgenommen und planungsrechtlich mit Bindungen für Bepflanzungen gesichert. Entlang des Galgenbaches, in den festgesetzten Flächen für die Wasserwirtschaft, bleiben die Waldbereiche ebenfalls bestehen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit
vom 15.12.2021 bis einschließlich 17.01.2022
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit:
- Übersichtsplan
- Ausschnitte aus den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Do 39.2 Industriegebiet Dorsten-Ost - 2. Abschnitt und Do 172 Interkommunaler Industriepark Dorsten Marl mit textlichen Festsetzungen und Zeichenerklärung
- Bebauungsplanvorentwurf - Gesamtplan
- Plankopf
- Planzeichnung - verkleinert auf A 4
- Zeichenerklärung
- Textliche Festsetzungen und Hinweise
- Vorentwurfsbegründung Teil I - Allgemeiner Teil
- Vorentwurfsbegründung Teil II - Umweltbericht
Corona-Schutzmaßnahmen:
Das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.
Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Für eine persönliche Beratung und Auskunft wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen Termin mit dem Bürger festlegt.
Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.
Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt abrufbar.
Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Bürgermeister
Tobias Stockhoff