Abwägungsverfahren gemäß § 125 Absatz 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlage "Hardtstraße“ von der Bestener Straße bis Könnisgberger Allee mit den Stichstraßen Eichenrodt, Merkoole und Johowweg
- Öffentliche Auslegung -
Um die abwägungsrelevanten öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln, wird der Plan zur Herstellung der Erschließungsanlage "Hardtstraße“ öffentlich ausgelegt.
Der vom Verfahren erfasste Teil der Erschließungsanlage "Hardtstraße“ befindet sich im Stadtteil Östrich.
Die Erschließungsanlage besteht aus dem Hauptzug der Hardtstraße zwischen der Bestener Straße und der Königsberger Allee, den zwei Stichstraßen "Hardtstraße 229-239 a“ und "Eichenrodt“, die unselbständiger Bestandteil der Erschließungsanlage sind und den beiden selbständigen Erschließungsanlagen "Merkoole“ und "Johowweg“.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit
vom 01.02.2019 bis einschließlich 04.03.2019
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung eingesehen werden:




Stellungnahmen zu diesem Abwägungsverfahren können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.
I.V.
Lohse
Technischer Beigeordneter