Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Dorsten Nr. 238 „Wohnen auf dem Beerenkamp“
Anlass und Ziel der Planung:
Der Bebauungsplan sieht eine maßvolle Ergänzung des Bestands im Bereich des Straßenzuges Auf dem Beerenkamp um drei Baukörper mit insgesamt 24 Wohnungen vor. Die Planung trägt dazu bei, differenzierte Wohnraumangebote im Dorstener Süden vorzuhalten – in diesem Fall barrierefreie Wohnungen, die insbesondere den Bedürfnissen von älteren Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten – Feldmark nördlich an der Straße „Auf dem Beerenkamp“ und unmittelbar westlich der Gladbecker Straße. Es umfasst das Flurstück Nr. 890, Flur 57 in der Gemarkung Dorsten.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen in der Zeit
vom 18.07.2019 bis einschließlich 20.08.2019
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit:









Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Orts- und Landschaftsbild, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Geologie, Altlasten und Bodenschutz, Wasser, Luft, Klima, Menschliche Gesundheit, sowie Kultur und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen.
Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
1 Fachgutachten | Verkehrsgutachten Blanke + Ambrosius Stand Oktober 2016 | Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte Kirchhellener Straße / Schwickingsfeld und Gladbecker Straße / Auf dem Beerenkamp |
1 Fachgutachten | Immissionsschutzgutachten Uppenkamp und Partner - Stand 02.10.2012 | Verkehrslärmberechnung, erforderliche Maßnahmen zur Immissionsminderung |
1 Fachgutachten | Stadt Dorsten Stand 26.06.2019 | Artenschutz |
5 Stellungnahmen | Kreis Recklinghausen | Altlastenverdacht, |
von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Anschüttung Lärmschutzwall, Versiegelungen, Bodenverdichtungen, Wasserschutzgebiet, Artenschutzprüfung | |
Naturschutzbeirat des Kreises | Zersiedelung der Landschaft, Schutz des Freiraumes | |
Landesbüro der Naturschutzverbände | Schutz des Freiraumes | |
Landesbetrieb Wald und Holz | Keine forstrechtlichen Bedenken | |
Landesbetrieb Straßenbau NRW | Vorgaben zum Lärmschutzwall |
Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter „Aktuelles“ oder unter der Rubrik „Verwaltung & Service / Bauen & Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung“ abrufbar.
Die ortsübliche Bekanntmachung der der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Dorsten ist unter dem Link https://www.dorsten.de/Verwaltung/Rathaus/Amtsblatt.asp abrufbar.
Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Bürgermeister
i.V.
Lohse
Technischer Beigeordneter