Aktuelles Dorsten

Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Am 29. März 2019 um 24 Uhr wird es möglicherweise zum rechtskräftigen Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien aus der EU kommen. Unter welchen Bedingungen der Austritt stattfinden wird, ist derzeit noch unklar.
In jedem Fall benötigen britische Staatsangehörige bei einem Brexit künftig einen Aufenthaltstitel. Sollte es Ende März zu einem ungeregelten Austritt - einem "No Deal - Brexit" - kommen, sind britische Staatsangehörige zunächst bis zum 30. Juni 2019 davon befreit, einen Aufenthaltstitel besitzen zu müssen.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die betroffenen britischen Staatsangehörigen einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Wer einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen möchte, kann das ab sofort bei der Ausländerbehörde tun.
Das ausgefüllte Formular bitte an diese Adresse schicken:
Formular Antrag auf Erstantrag/ Verlängerung/ Aufenthaltserlaubnis (mehrsprachig)
Stadt Dorsten
Ordnungs- und Rechtsamt
Halterner Straße 5
46284 Dorsten
Bis zu der Entscheidung über den Antrag gilt der Aufenthalt im Bundesgebiet als erlaubt.
Wer einen Antrag stellt, erhält zunächst ein Bestätigungsschreiben. Das Bestätigungsschreiben gilt als Nachweis der Antragstellung und des rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet. Zur Erteilung eines Aufenthaltstitels werden die Antragstellenden später vorgeladen.
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