Stadt Dorsten - Lärmaktionsplan
Zur Navigation springenZum Content springen

Lärmaktionsplanung in der Stadt Dorsten 

Die EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde 2005 in deutsches Recht umgesetzt und im 6. Teil des Bundesimmissionsschutzgesetzes - Lärmminderungsplanung §§ 47 a bis 47 f verankert. Ziel der europaweit wirkenden Umgebungslärmrichtlinie ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen "sichtbar" zu machen (im Wesentlichen Straßen-, Schienenverkehrs- sowie Fluglärm). Die Umgebungslärmrichtlinie gibt einen festen Zeitplan für die Ausarbeitung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen vor. Nach der Stufe 1 sind in zeitlichen Intervallen von fünf Jahren sowohl Lärmkarten als auch Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Eine Lärmaktionsplanung zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen muss dann erfolgen, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder in anderen schutzwürdigen Gebieten tagsüber ein Lärmpegel von 70 dB (A) und nachts von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Bei diesen Werten handelt es sich nicht um vom Gesetzgeber festgelegte Grenzwerte, sondern um sogenannte Auslösewerte für eine Lärmaktionsplanung. Eine verbindliche Handlungsverpflichtung der Baulastträger und Kommunen hinsichtlich der Reduzierung der Lärmursache besteht rechtlich gesehen nicht.

Für alle verbindlichen Maßnahmen zur Lärmminderung gelten - zumindest in Deutschland - weiterhin die bestehenden Rechtsvorschriften. Lärmaktionspläne wirken sich jedoch auf andere Planungen wie Bauleitpläne, Verkehrspläne, Luftreinhaltepläne etc. aus. Da die Umgebungslärmrichtlinie mit den Lärmaktionsplänen einen Prozess initiiert, ergeben sich somit auch zahlreiche Synergieeffekte.

Ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt ist die vorgeschriebene Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, die für Transparenz und die Kommunikation der Vorteile (besserer Gesundheitsschutz, attraktives Wohnumfeld, Vermeidung externer Kosten wie Mietzinsausfälle, Verminderung der Immobilienpreise u. v. m.) sorgen soll.

Umsetzung - Stufe 1

Die Stufe 1 der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ist formell abgeschlossen. Lärmkartiert wurden Landes- und Bundesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von 6 Mio. Fahrzeugen. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 09.12.2009 den Lärmaktionsplan - Stufe 1 beschlossen.

Der Aktionsplan ist als Anlage 1 beigefügt, in der Anlage 2 sind die durch das Land ermittelten Lärmbelastungen auf den entsprechenden Straßenabschnitten dargestellt.

Die Straßen bzw. Straßenabschnitte in Dorsten, an denen erhöhte Lärmpegel vorliegen wurden dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständigen Baulastträger gemeldet. Auf Grundlage der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) wurden vom Landesbetrieb lärmtechnische Berechnungen durchgeführt. Danach liegen die Lärmwerte an der B 58 und der B 224 über den geltenden Auslösewerten für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen.

Für die betroffenen Hauseigentümer besteht die Möglichkeit, Förderungen für Aufwendungen für passive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster, Einbau von Lüftungen) durch den Straßenbaubetrieb NRW zu erhalten. Alle hiervon betroffenen Gebäudeeigentümer wurden durch das Planungs- und Umweltamt schriftlich über diese Fördermöglichkeit informiert.

Ausblick - Stufe 2

In der anstehenden Stufe 2 der Lärmkartierung werden bis Juni 2012 die Landes- und Bundesstraßen mit einer jährlichen Belastung von 3 Mio. Fahrzeugen kartiert. In Dorsten handelt es sich dabei um die A 31, die B 225 und die B 58 sowie teilweise um die B 224, die L 509, die L 463 und die L 608. Darüber hinaus wird eine Lärmkartierung der Zugstrecke Gelsenkirchen - Borken (von Süden bis zum Hauptbahnhof) mit einem Zugaufkommen von 37.741 Zügen pro Jahr, durchgeführt. Weiterhin können in dieser zweiten Phase auch strategische Aussagen zu besonders zu schützenden "ruhigen" Gebieten formuliert werden. Die zweite Phase ist bis 2013 abzuschließen. In der als Anlage beigefügten Karte, ist der Kartierungsumfang für die Stufe 2 in der Stadt Dorsten zu sehen.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen die zuständige Mitarbeiterin des Planungs- und Umweltamtes, Frau Monika Jäschke.