Leistungen Wohnberechtigungsschein
Personen, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Dieser kann ausgestellt werden, wenn das anrechenbare Familieneinkommen die nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenze nicht übersteigt und die Größe der Wohnung angemessen ist.
- Ausstellung als allgemeiner Wohnberechtigungsschein
- Ausstellung als gezielter Wohnberechtigungsschein für eine feststehende Wohnung
- Austellung eines Wohnberechtigungsscheines nach § 88a II. Wohnungsbaugesetz (2. Förderweg)
Zuständige Fachbereiche
Ansprechpartner
20,00
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate - Einverständniserklärung des Vermieters (bei feststehender Wohnung)
Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.
Hinweis für Benutzer der Firefox- und Chrome-Browser mit eigenen pdf-Viewern, die auf Acrobat umgestellt werden müssen (hier gehts zur Anleitung). Falls Sie weiterhin Probleme haben, probieren Sie den Internet Explorer.