Stadt Dorsten - Flächennutzungsplan
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Der neue Flächennutzungsplan ist wirksam

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird für einen Zeitraum von 10 - 15 Jahren die städtebauliche Entwicklung des gesamten Stadtgebietes festgelegt.

Der Flächennutzungsplan informiert Sie in Grundzügen über die seitens der Stadt beabsichtigte Art der Bodennutzung. Er zeigt z.B. auf, welche Flächen im Stadtgebiet einer baulichen Nutzung zugeführt werden und welche unbebaut - und damit z.B. als landwirtschaftliche Fläche oder Wald - belassen werden sollen.
Der Flächennutzungsplan schafft jedoch noch kein für Sie als Bürger verbindliches Baurecht!

Unter den Voraussetzungen neuer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen hat eine Arbeitsgruppe des Planungs- und Umweltamtes in Zusammenarbeit mit den politischen Entscheidungsträgern in den letzten Jahren auf der Grundlage neu formulierter städtischer Leitziele umfangreiche Vorarbeiten geleistet.

Grafik FlächennutzungsplanDiese konzeptionellen "Bausteine" zeigen wesentliche Entwicklungslinien auf, die zu einem Plankonzept führten. Im März 2006 wurde diese Vorstufe eines Flächennutzungsplan-Entwurfes in den einzelnen Stadtteilen vorgestellt und mit Ihnen diskutiert.

Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen ist nach sorgfältiger Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen der Vorentwurf erarbeitet worden, der Ihnen im Oktober 2007 im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung präsentiert wurde. Der Umwelt- und Planungsausschuss beriet im Juni 2008 über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen und beschloss für den überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplanes die öffentliche Auslegung.

Diese erfolgte vom 25.08.2008 bis 25.09.2008. Die im Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen wurden abschließend dem Rat der Stadt Dorsten auf seiner Sitzung am 18.03.2009 zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.

Gleichzeitig stellte der Rat einstimmig den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Dorsten fest. Nachdem die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster am 19.06.2009 erteilt wurde, ist der Flächennutzungsplan mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 26.06.2009 wirksam.

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit 

  • die Planfassung (4,98 MB),
  • die Zeichenerklärung,
  • die Ortsteilpläne,
  • die Begründung (Einleitung),
  • Teil 1: Allgemeiner Teil
  • Teil 2: Umweltbericht und die Umweltdossiers
  • und die Zusammenfassende Erklärung einzusehen.

    Selbstverständlich können Sie den Plan und die Begründung auch im Rathaus einsehen und sich bei uns informieren.

    Ihr/e Ansprechpartner/innen für das FNP-Verfahren

    Allgemeine Ziele der Planung

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    Obwohl mit dem neuen Flächennutzungsplan die Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Dorsten festgelegt wurden, ist Stadtplanung kein einmaliger Vorgang, sondern ist stets von Neuem an geänderte Rahmenbedingungen durch Änderungen im Planwerk anzupassen.

    Folgende Änderungen wurden vom Umwelt- und Planungsausschuss beschlossen und befinden sich im Verfahren:

    1. Änderung: "Wohneinrichtung LWL".
    PDF Symbol Auf der Freizeitinsel Maria Lindenhof sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohneinrichtung für Suchtkranke des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe geschaffen werden. Die Änderung ist seit dem 02.05.2012 wirksam.

    2. Änderung: "Sondergebiet, großflächiger Einzelhandel - sonstige Versorgung" (Bau- und Gartenmarkt).
    PDF Symbol Der im Ortsteil Hervest bestehende Bau- und Gartenmarkt wird als Sondergebiet dargestellt. Die Änderung ist seit dem 01.10.2010 wirksam.

    3. Änderung: "Gewerbeflächen ehemalige Zeche Fürst Leopold" (Teilabschnitt Ruhrgas West).
    PDF Symbol Die Flächen auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Fürst Leopold wurden an aktuelle Planungen angepasst. Die Änderung ist seit dem 25.02.2011 wirksam.

    4. Änderung "Gemeinbedarfsflächen (Montessori-Schule)"
    Das ehemalige Freibadgelände soll als Schulstandort für eine Montessori-Schule genutzt werden. Der Umwelt- und Planungsausschuss hat am 22.02.2011 die Aufstellung des Änderungsplans sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese hat in der Zeit vom 21.03.2011 bis 21.04.2011 stattgefunden.

    5. Änderung: Industriepark Dorsten / Marl
    Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines großflächigen Gewerbebetriebes verbessert werden. Die öffentliche Auslegung hat vom 20.03.2012 bis 20.04.2012 stattgefunden.

    6. Änderung: "Versorgungsbereich ehemalige Zeche Fürst Leopold"
    Im Zuge weiterer Konkretisierungen auf dem Zechengelände sollen die Flächen für den zentralen Bereich angepasst werden. Der Umwelt- und Planungsausschuss hat am 17.04.2012 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der Änderung beschlossen.

    Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 4. Mai 2012