Stadt Dorsten - Stadtwerke für Dorsten
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Stadtwerke für Dorsten ? ?

Foto aus der Bürgerinformation am 25.05.2011
Foto aus der Bürgerinformation am 25.05.2011
zum Stand der Überlegungen zur Rekommunalisierung des Stromnetzes
(v.l.n.r.) Bgm Lütkenhorst, StK Quallo, Dr. Koch (Rödl&Partner) - Photo Dorstener Zeitung - 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
herzlich willkommen auf der Informationsplattform "Stadtwerke für Dorsten".

An dieser Stelle will die Verwaltung die Erkenntnisse und Überlegungen veröffentlichen, die den Prozess rund um eine Entscheidung über die Frage der Rekommunalisierung des Stromnetzes heißt in diesem Fall, dass das im Boden liegende Stromleitungsnetz im Stadtgebiet von einem bisher privaten Betreiber an die Stadt zurückfällt bzw. von der Stadt zurückgekauft wird.des Dorstener Stromnetzes und damit auch ein "Für und Wider Stadtwerke" begleiten: denn eine Entscheidung muss bis Ende 2013 gefällt sein, weil dann der bestehende Strom-Konzessionsvertrag In einem Konzessionsvertrag wird einem Energieversorgungsunternehmen das Rech eingeräumt, für einen bestimmten Zeitraum öffentliche Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet zu nutzen, um Leitungen für die der Versorgung der Haushalte mit Strom, Gas und Wasser zu verlegen. Dafür erhält die Stadt vom Energieversorgungsunternehmen eine Konzessionsabgabe - quasi eine Maut - über die gesamte Laufzeit des Konzessionsvertrages. mit den RWE endet.

Geschichte der Stadtwerke in Dorsten
1866 gründete Dorsten eine eigene Gasanstalt, ab 1910 arbeitete man mit der RWE zusammen. 1939 wurden die Dorstener Stadtwerke mit 23 km Rohrleitungen und 44 km Kabel- und Freileitungen neu gegründet. Teile Dorstens wurden auch nach dem Krieg darüber versorgt.

Die heutigen Stadtteile Rhade, Lembeck und Wulfen gehörten dagegen immer zum Versorgungsgebiet von VEW/RWE. Erst 1967 verkaufte die Stadt Dorsten die Stadtwerke an die VEW und schloss den ersten Konzessionsvertrag über die Durchleitungsrechte in öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen mit der VEW ab. Aktuell erhält Dorsten aus dem Stromkonzessionsvertrag jährlich eine Summe von ca. 2,8 Mio €. 

Darstellung des aktuellen Diskussionsstandes
Wenn der aktuelle Konzessionsvertrag Ende 2013 ausläuft, will die Stadt eine gut vorbereitete Entscheidung treffen: Denn Stadtwerke bieten die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Geld, das Dorsten nicht hat, aber umso dringender benötigt.

Dem gegenüber steht das wirtschaftliche Risiko, dass sich aus vielen Faktoren zusammensetzt. So ist z.B. die Höhe des zu erwartenden Kaufpreises im Vorhinein nicht sicher kalkulierbar, die Entwicklung der Netzentgelte sind Gebühren für die Durchleitung von Strom. Sie werden von den Energielieferanten bezahlt und werden von der Bundesnetzagentur für bestimmte Zeiträume festgeschrieben. ist ungewiss und die Refinanzierung der Eigenkapitalausstattung wechselnden Zinssätzen unterworfen. Letztlich ist nur dann, wenn diese Risikoabschätzung positiv ausfällt, damit zu rechnen, dass die Kommunalaufsicht ist im Falle der Stadt Dorsten der Landrat des Kreises Recklinghausen als untere Aufsichtsbehörde und der Regierungspräsident in Münster als obere Aufsichtsbehörde. die Gründung eigener Stadtwerke zulassen wird.

Stadtwerke bieten auch eine Chance, die örtliche Energie- und Klimapolitik der Zukunft zu gestalten. Als die Idee der Gründung eigener Stadtwerke für Dorsten öffentlich wurde, meldeten sich sofort Stimmen, die mit eigenen Stadtwerken regenerative Energien fördern und sich vom Atomstrom lossagen wollen. Andere verknüpften den Betrieb erfolgreicher Stadtwerke mit den Defiziten des Freizeitbades Atlantis und erhofften sich so eine dauerhafte Finanzierung. Wieder andere wollen mit Stadtwerken den Haushalt sanieren.

Alle diese Argumente sind allerdings für die Beantwortung der Frage nach der Rekommunalisierung des Stromnetzes, d.h. der Rückführung des Stromnetzes in die Hand der Stadt Dorsten als Betreiber dieses Netzes, nicht relevant.

Tatsächlich zählen in diesem Abwägungsprozess wirtschaftliche Berechnungen und rechtliche Vorgaben. Dabei muss diskriminierungsfrei ausgeschrieben werden, was bedeutet, dass Bewerber z.B. nicht ausgeschlossen werden dürfen, weil sie innerhalb ihres Konzerns etwa mit Atomstrom handeln oder deshalb bevorzugt werden, weil sie nur regenerative Energie anbieten. Der künftige Konzessionsnehmer muss aus einem absolut rechtsfehlerfreien Verfahren hervorgehen, das sich eng am gemeinsamen Leitfaden des Bundeskartellamtes und der Bundesnetzagentur vom 15.12.2010 orientiert.

An dieser Stelle wollen wir in chronologischer Zeitfolge alle wichtigen Dokumente zum Thema "Rekommunalisierung des Stromnetzes" veröffentlichen, damit Sie einen Überblick über den jeweils aktuellen Diskussionsstand haben. Sie können alle diese Informationen als PDF-Dateien abrufen.

Außerdem wollen wir eine Plattform bieten, auf der Bürgerinnen und Bürger Fragen zum Thema "Rekommunalisierung/Stadtwerke" stellen und Anregungen geben können.

Hier geht es zum Informations-Pool 

Hier gelangen Sie zum Diskussionsforum "Stadtwerke für Dorsten??"

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Beiträge.

Ihr


Bürgermeister


Stadtkämmerer a.D.