Stadt Dorsten - Ausbildung
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Ausbildungsmöglichkeiten/Ausbildungsvergütungen

Die Stadtverwaltung Dorsten bildet grundsätzlich in den unten genannten Berufen aus. Allerdings werden nicht in jedem Jahr Ausbildungsplätze für alle Berufe angeboten.

Beamtenbereich

  1. Bachelor of Law / Bachelor of Arts
    (Stadtinspektoranwärterinnen / Stadtinspektoranwärter, gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst)
  2. Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt
    (Stadtsekretäranwärterinnen / Stadtsekretäranwärter, mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst)

Beschäftigtenbereich

Verwaltungsberufe

  1. Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter  
  2. Bürokauffrau / Bürokaufmann
  3. Fachangestellte / Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste
    a) Fachrichtung Bibliothek
    b) Fachrichtung Archiv

Technische Berufe

  1. Bauzeichnerin / Bauzeichner
    a) Fachrichtung Architektur
    b) Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
  2. Vermessungstechnikerin, Vermessungstechniker
  3. Informatikkauffrau / Informatikkaufmann

Handwerkliche Berufe

  1. Gärtnerin / Gärtner
    a) Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
    b) Fachrichtung Zierpflanzenbau
  2. Straßenwärterin / Straßenwärter
  3. Kraftfahrzeugmechatronikerin / Kraftfahrzeugmechatroniker
    - Fachrichtung Nutzfahrzeugtechnik
  4. Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
    im Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten

Im Sommer werden die zum 01.08. bzw. 01.09. des Folgejahres konkret angebotenen Ausbildungsplätze öffentlich ausgeschrieben.

Notwendiger Schulabschluss

  • Beamtenbereich
    Bewerber/innen für die Beamtenlaufbahnen müssen die Hochschul-/Fachhochschulreife (gehobener Dienst) bzw. die Fachoberschulreife (mittlerer Dienst) nachweisen.
  • Verwaltungsbereich und technischer Bereich
    Bewerber/innen müssen mindestens den Hauptschulabschluss Klasse 10 Typ B nachweisen.
  • Handwerklicher Bereich
    Bewerber/innen müssen mindestens den Hauptschulabschluss Klasse 10 Typ A nachweisen. 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich 3 Jahre. Hiervon abweichend dauern der Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst 2 Jahre und die Ausbildung der Kraftfahrzeugmechatronikerinnen / Kraftfahrzeugmechatroniker 3 1/2 Jahre.

Übernahme nach bestandener Ausbildung

Die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung kann nicht zugesagt werden.

Ausbildungsvergütung

Die Auszubildenden im Beschäftigtenbereich erhalten eine nach Ausbildungsjahren gestaffelte Ausbildungsvergütung in folgender Höhe:
(Stand: Mai 2010)

  ab
1. Januar 2010
ab
1. Januar 2011
ab
1. August 2011
im 1. Ausbildungsjahr   695,59 Euro 699,76 Euro 703,26 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 744,98 Euro 749,45 Euro 753,20 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 790,30 Euro 795,04 Euro 799,02 Euro
im 4. Ausbildungsjahr 853,18 Euro 858,30 Euro 862,59 Euro

Als zusätzliche Leistung erhalten Auszubildende im Beschäftigtenbereich eine Jahressonderzahlung in Höhe von ca. 90 % des monatlichen Ausbildungsentgelts.

Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten einen nach dem Eingangsamt gestaffelten Grundbetrag: (Stand: Mai 2010)

  • mittlerer Dienst        912,19 Euro
  • gehobener Dienst     962,78 Euro

Zusätzlich wird jährlich eine Sonderzahlung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geleistet.

Die Angaben entsprechen dem aktuellen Rechts- und Tarifstand.  Änderungen bleiben vorbehalten.

Weitere Informationen