Ausbildungsmöglichkeiten/Ausbildungsvergütungen
Die Stadtverwaltung Dorsten bildet grundsätzlich in den unten genannten Berufen aus. Allerdings werden nicht in jedem Jahr Ausbildungsplätze für alle Berufe angeboten.
Beamtenbereich
- Bachelor of Law / Bachelor of Arts
(Stadtinspektoranwärterinnen / Stadtinspektoranwärter, gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst) - Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt
(Stadtsekretäranwärterinnen / Stadtsekretäranwärter, mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst)
Beschäftigtenbereich
Verwaltungsberufe
- Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter
- Bürokauffrau / Bürokaufmann
- Fachangestellte / Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste
a) Fachrichtung Bibliothek
b) Fachrichtung Archiv
Technische Berufe
- Bauzeichnerin / Bauzeichner
a) Fachrichtung Architektur
b) Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau - Vermessungstechnikerin, Vermessungstechniker
- Informatikkauffrau / Informatikkaufmann
Handwerkliche Berufe
- Gärtnerin / Gärtner
a) Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
b) Fachrichtung Zierpflanzenbau - Straßenwärterin / Straßenwärter
- Kraftfahrzeugmechatronikerin / Kraftfahrzeugmechatroniker
- Fachrichtung Nutzfahrzeugtechnik - Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
im Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten
Im Sommer werden die zum 01.08. bzw. 01.09. des Folgejahres konkret angebotenen Ausbildungsplätze öffentlich ausgeschrieben.
Notwendiger Schulabschluss
- Beamtenbereich
Bewerber/innen für die Beamtenlaufbahnen müssen die Hochschul-/Fachhochschulreife (gehobener Dienst) bzw. die Fachoberschulreife (mittlerer Dienst) nachweisen. - Verwaltungsbereich und technischer Bereich
Bewerber/innen müssen mindestens den Hauptschulabschluss Klasse 10 Typ B nachweisen. - Handwerklicher Bereich
Bewerber/innen müssen mindestens den Hauptschulabschluss Klasse 10 Typ A nachweisen.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich 3 Jahre. Hiervon abweichend dauern der Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst 2 Jahre und die Ausbildung der Kraftfahrzeugmechatronikerinnen / Kraftfahrzeugmechatroniker 3 1/2 Jahre.
Übernahme nach bestandener Ausbildung
Die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Ausbildung kann nicht zugesagt werden.
Ausbildungsvergütung
Die Auszubildenden im Beschäftigtenbereich erhalten eine nach Ausbildungsjahren gestaffelte Ausbildungsvergütung in folgender Höhe:
(Stand: Mai 2010)
| ab 1. Januar 2010 |
ab 1. Januar 2011 |
ab 1. August 2011 |
|
| im 1. Ausbildungsjahr | 695,59 Euro | 699,76 Euro | 703,26 Euro |
| im 2. Ausbildungsjahr | 744,98 Euro | 749,45 Euro | 753,20 Euro |
| im 3. Ausbildungsjahr | 790,30 Euro | 795,04 Euro | 799,02 Euro |
| im 4. Ausbildungsjahr | 853,18 Euro | 858,30 Euro | 862,59 Euro |
Als zusätzliche Leistung erhalten Auszubildende im Beschäftigtenbereich eine Jahressonderzahlung in Höhe von ca. 90 % des monatlichen Ausbildungsentgelts.
Die Beamtenanwärter und -anwärterinnen erhalten einen nach dem Eingangsamt gestaffelten Grundbetrag: (Stand: Mai 2010)
- mittlerer Dienst 912,19 Euro
- gehobener Dienst 962,78 Euro
Zusätzlich wird jährlich eine Sonderzahlung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geleistet.
Die Angaben entsprechen dem aktuellen Rechts- und Tarifstand. Änderungen bleiben vorbehalten.
